Flensburg bestraft Alle / Aktuelle Rechtssprechung: Auch Radler und Fußgänger können Punkte sammeln
Geschrieben am 26-09-2007 |
Hamburg (ots) -
- Querverweis: Bild ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -
Oktoberfestzeit in München: Auch in diesem Jahr werden auf der Münchner Theresienwiese wieder geschätzte 6 Millionen Besucher mindestens genauso viele Liter Bier trinken. Entsprechend streng wacht die örtliche Polizei darüber, dass bayerische Trink- und Fahrfreude strikt getrennt bleiben. Bilanz des letztjährigen Oktoberfestes: Knapp 29.000 Verkehrskontrollen und über 300 sichergestellte Führerscheine.
Aber auch wer das Auto zuhause lässt und stattdessen mit dem Fahrrad oder zu Fuß eines der unzähligen Herbstfeste in Deutschland besucht, riskiert Geldstrafen, oder schlimmstenfalls einen Führerscheinentzug, wenn er stark alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt. Darauf weist Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin des Hamburger Rechtsschutzversicherers Advocard hin. "Wer unter starkem Einfluss von Rauschmitteln am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, gefährdet zwangsläufig sich und andere. Ein Richter kann dies zum Anlass nehmen, die grundsätzliche charakterliche Eignung dieser Person zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen."
In der Praxis heißt das, dass bei Fahrradfahrern ab 1,6 Promille Blutalkoholgehalt oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, besser bekannt als "Idiotentest") angeordnet wird. Verweigert die Person den Test oder fällt die Untersuchung negativ aus, wird der Führerschein eingezogen.
Sogar für Fußgänger kann die MPU angeordnet werden, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr so massiv auffallen, dass z.B. der Verdacht auf Volltrunkenheit besteht. Der Gesetzgeber behält sich damit das Recht vor, vorbeugend einzugreifen anstatt zu warten, bis die betreffende Person in betrunkenem Zustand als Autofahrer einen folgenschweren Unfall verursacht.
Wer mit illegalen Drogen erwischt wird, egal ob im öffentlichen Straßenverkehr oder nicht, darf sich ebenfalls nicht wundern, wenn er Post von der Führerscheinbehörde bekommt. Bei Betäubungsmitteldelikten lässt die höfliche Aufforderung zur Vorlage des MPU-Gutachtens meist nicht lange auf sich warten.
Verursacht ein betrunkener Radfahrer oder Fußgänger gar einen Unfall, können die Folgen noch dramatischer sein: Je nach Schwere der Schäden bzw. Blutalkoholgehalt beim Verursacher muss er mit Regressforderungen seiner Versicherung, Führerscheinentzug und in schwerwiegenden Fällen sogar mit einer Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen.
Anja Mareen Knoop rät daher nicht nur den Münchner Wies'n-Fans, nach ausgiebigen Feiern auch das Fahrrad stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusatteln: "Die Polizei zieht betrunkene Fahrradfahrer nicht zum Spaß aus dem Verkehr. Schon bei 0,5 Promille ist die Verkehrstauglichkeit merklich eingeschränkt, das Unfallrisiko gleichzeitig um ein Mehrfaches erhöht. Gerade auf dem Fahrrad kann das fatale Folgen haben."
Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2
Pressekontakt: Advocard Rechtsschutzversicherung AG Sonja Adelhelm Heidenkampsweg 81 20097 Hamburg Tel.: +49 40/2373 1279 E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de
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