Mindestlöhne - Warnung des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e.V.vor den Auswirkungen
Geschrieben am 27-09-2007 |
Krefeld (ots) -
Mindestentgelte als Pflichtlohn und die Folgen:
Der Beschluss des Bundeskabinetts über die Einführung von Mindestlöhnen ist erst der Anfang zu großen sozialpolitischen Auseinandersetzungen über unser Wirtschaftssystem.
Das aktuelle politische Machtgefüge stellt einen Balanceakt auf einem Drahtseil zwischen den Fixpunkten "zentral gelenkte Marktwirtschaft im demokratischen Sozialismus" und "Freie Marktwirtschaft" dar.
Wir halten es vor diesem Hintergrund für die Pflicht unseres Arbeitgeberverbandes ar.di, vor den Auswirkungen einer gesetzlichen Festlegung von Mindestlöhnen zu warnen.
Wir sehen folgende Auswirkungen:
1. Hunderttausende von Arbeitnehmern, die im Transportgewerbe tätig sind, verlieren ihren Arbeitsplatz, wenn sie in Zukunft nur einen einzigen Brief befördern. Denn der Tarifvertrag über Mindestlöhne für Postzusteller legt fest, das die geschäftsmäßige Beförderung eines einzigen Briefes unter 1000 Gramm die zwingende Wirkung der Zahlung des Mindestlohnes von 9,80 Euro West und 9,00 Euro Ost an den angestellten Postzusteller auslöst. Dies gilt für alle Dienstleister bis hin zum Einzelhandel.
Beispiele:
Der Arbeitgeber beauftragt eine bei ihm angestellte Aushilfskraft, einen Brief beim Postfach oder Kunden abzuholen.
Die Taxifahrerzentrale beauftragt einen angestellten Taxifahrer, einen Brief mitzunehmen.
Ein Gemüsehändler beauftragt eine Aushilfskraft, Briefe zur Post mitzunehmen.
In allen Beispielsfällen ist der Mindestlohn zu zahlen, wenn der Tarifvertrag der Post im Rahmen des Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wird.
Die Folge:
Die Unternehmen, die diese Sünde getan haben, werden dann ihren Zustellern kündigen, wenn sie nicht die zwingend vorgeschriebenen hohen Mindestlöhne zahlen können. Dies wird sich insbesondere im Osten Deutschlands zeigen.
2. Die Aufnahme von Mindestlöhnen der Postzusteller in das Arbeitnehmerentsendegesetz gemäß dem Tarifvertrag der Post garantiert der Post faktisch auch in Zukunft das Monopol.
Die Folge:
Wirtschaftlich schwächere Wettbewerber werden vom Markt der Postzusteller (Brief unter 1000 Gramm) fern gehalten.
3. Die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist nur der erste Schritt. Zwangsläufig folgt allein schon wegen der Gleichbehandlung die Aufnahme der Arbeitnehmer aller anderen Branchen in Deutschland in dieses Entsendegesetzes.
Die Folge:
Der Staat hat dann die Mindestlöhne - möglichst alle gleich - im Griff. Dann macht er sich an die Höchstlöhne. Im nächsten Schritt regelt er die Arbeitszeit als Gegenleistung für die Löhne.
4. Die zentral gelenkte Marktwirtschaft im demokratischen Sozialismus löst die freie Marktwirtschaft ab.
Die Folge:
Für dieses Ziel muss der Verlust von mehr als hunderttausend Arbeitsplätzen zwangsläufig und wider Willen in Kauf genommen werden.
5. Die staatliche Regulierung von Löhnen - später auch der Arbeitszeit - verstößt gegen das Grundgesetz.
Die Folge:
Die Tarifautonomie aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz wird aufgegeben.
6. Die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes verstößt gegen das Europarecht der Dienstleistungsfreiheit.
Die Folge:
Der deutsche Staat errichtet zu Gunsten der Arbeitnehmer und zur Abwehr von Wettbewerbern aus Europa Schutzzäune. Dies ist supranational mit Europa nicht abgestimmt. Andere europäische Länder haben zwar Besitzstände, haben aber - soweit ersichtlich - die Dienstleistungsfreiheit weitgehend inzwischen nicht mehr eingeschränkt.
Die Freiheit der sozialen Marktwirtschaft, die deutsche Verfassung und das Europarecht sind durch die gesetzliche Regulierung von Mindestlöhnen gefährdet.
Wir leben in einer Demokratie. Daher darf kein schleichender Systemwechsel eintreten.
Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2
Pressekontakt: Im Auftrag des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e. V. ( www.arbeitgeberverband.com ):
Rechtsanwaltskanzlei Dr. F.-W. Lehmann & A. Frommherz Uerdinger Straße 593 47800 Krefeld Tel.: 02151-501757 Fax: 02151-501758 Email: dr.lehmann@arbeitsrecht.com Web: www. arbeitsrecht.com
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