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Europäische Aktiengesellschaft (SE): Erfolgreich nur mit den Führungskräften

Geschrieben am 02-10-2007

Berlin (ots) - Die europäischen Chemieführungskräfte fordern, dass
Repräsentanten ihrer Gruppe in den Verhandlungs- und Aufsichtsgremien
der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europea, SE) vertreten
sein müssen. Der europäische Fachverband FECCIA, der 40.000
Führungskräfte der Chemie vertritt, verfolgt daher die Einführung der
Europäischen Aktiengesellschaft in seiner Branche mit kritischer
Aufmerksamkeit. Er verlangt, dass Führungskräfte in der SE ebenso
repräsentiert sind wie andere Arbeitnehmergruppen.

Die chemische Industrie der EU ist ein enorm wichtiger
Wachstumsfaktor. Sie bietet vielen Menschen qualifizierte
Beschäftigungsmöglichkeiten mit guten Entwicklungsperspektiven. Eine
Rolle der Führungskräfte besteht darin, die Kommunikation im
Unternehmen von oben nach unten und von unten nach oben
sicherzustellen. Dadurch verbessern die Führungskräfte die
Leistungsfähigkeit ihrer Unternehmen und schaffen die
wirt-schaftlichen und sozialen Voraussetzungen, die deren Fortbestand
gewährleisten. Führungskräfte in Europa sind daher unverzichtbare
Garanten des Fortschritts. Dies muss auch in den Verhandlungs- und
Aufsichts-gremien der Europäischen Aktiengesellschaft seinen
Niederschlag finden.

Die FECCIA hat die Einführung der SE befürwortet

Die FECCIA hat sich bereits 1991 für die Europäische
Aktiengesellschaft ausgesprochen und gleichzeitig eine angemessene
Beteiligung der Führungskräfte verlangt.

Die Art und Qualität der Vertretung der Führungskräfte ist in der
Europäischen Union von Land zu Land unterschiedlich. Aber nur eine
Vertretung, die auf eindeutigen Regeln basiert (Schutz von
Minderheiten und Wahrung der Pluralität), ermöglicht es ihnen, in den
Arbeitnehmervertretungen Sitz und Stimme zu haben.

Die Resolution Gil-Roblès des Europäischen Parlaments

Die Resolution Gil-Roblès des Europäischen Parlaments vom 25. Juni
1993 hat sich für ein "Recht der Führungskräfte auf Information,
Konsultation und eine unabhängige Vertretung in den bestehenden oder
zukünftigen Vertretungsorganen" ausgesprochen.

In der Resolution wird die Europäische Kommission außerdem
aufgefordert, gegebenenfalls auf europäischer Ebene Initiativen zu
ergreifen, um das Recht der Führungskräfte auf Information und auf
Konsultation zu sichern. Die Führungskräfte müssen in den bestehenden
oder zu gründenden allgemeinen Arbeitnehmerorga-nen repräsentiert
sein. Dies gilt auch und besonders für die Europäische
Aktiengesellschaft.

Die FECCIA fordert eine Vertretung der Führungskräfte in der SE
Die Gil-Roblès-Resolution muss jetzt mit Leben erfüllt werden, denn
die 2001 verabschiedete Richtlinie zur Beteiligung der Arbeitnehmer
in der SE garantiert den Führungskräften keine Vertretung in den
Verhandlungs- oder den Aufsichtsgremien.

Die bislang abgeschlossenen SE-Vereinbarungen stellen keine
angemessene Vertretung der Führungskräfte in den Verhandlungs- oder
Aufsichtsgremien sicher. Die FECCIA vertritt in Anbetracht der
derzeit laufenden Verhandlungen bei der BASF die Ansicht, dass keine
angemessene Vertretung der Führungskräfte gegeben ist. Diese muss
jedoch sichergestellt werden.

Originaltext: VAA Verband angestellter Akademiker
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16870
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16870.rss2

Ansprechpartner für weitere Informationen
Stefan Ladeburg, Generalsekretär der FECCIA, Tel.: +49 30 306984-12
Féderation Européenne des Cadres de la Chimie et des Industries
Annexes, www.feccia.org


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