Ungeborenes Leben besser schützen / Kolpingwerk begrüßt Initiative zur gesetzlichen Regelung von Spätabtreibungen
Geschrieben am 02-10-2007 |
Köln/Berlin (ots) - "Die Initiative, mittels einer rechtlichen Klärung zu einem besseren Schutz des ungeborenen Lebens zu kommen, stellt das Lebensrecht auch des kranken und behinderten Lebens heraus." So begrüßte der Kolping-Bundesvorsitzende Thomas Dörflinger (MdB) die Initiative des Vereins Donum Vitae zu einer gesetzlichen Regelung von Spätabtreibungen. Der Verein, in dem sich Katholiken für einen Schutz des ungeborenen Lebens innerhalb des gesetzlichen Systems der Schwangerschaftskonfliktberatung engagieren, will mit einem Gesetzesvorschlag einen besseren Schutz der Ungeborenen im Falle der Diagnose einer Behinderung oder schweren Krankheit erreichen.
Bislang erlaubt eine entsprechende Indikation einen Schwangerschaftsabbruch ohne Einhaltung von Fristen. Donum Vitae fordert nun eine Beratungspflicht und eine mindestens dreitägige Frist zwischen Beratung und Abtreibung. "Die vorgesehene Bedenkfrist schützt nicht nur das Kind, sondern ist auch als Hilfe für die Eltern des Kindes zu verstehen", ergänzt Dörflinger. Eine Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch unmittelbar nach der Diagnose geschehe häufig in einem Schockzustand. "Ich bin überzeugt, dass mit einer verpflichtenden psychosozialen Beratung mehr Eltern sich für ihr behindertes Kind entscheiden können. Ebenso wichtig ist aber, dass wir als Gesellschaft ihnen Mut machen, diese enorme Verantwortung anzunehmen", betonte Familienpolitiker Thomas Dörflinger. Das Akzeptieren von Unvollkommenheit und Unverfügbarkeit des Lebens müsse in einer Gesellschaft, in der all zu häufig die perfekte Programmierbarkeit des Lebens unterstellt werde, neu erlernt werden.
Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52043 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52043.rss2
Pressekontakt: Kolpingwerk Deutschland Heinrich Wullhorst Pressesprecher Kolpingplatz 5-11 50667 Köln Tel: (0221) 20701-241 Mobil: (0172) 5604303 E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de Homepage: www.kolping.de
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