Escalines Angebot für PrimaCom erfolgreich - weitere Annahmefrist läuft bis zum 23. Oktober 2007
Geschrieben am 09-10-2007 |
Luxemburg (ots) - Escalines Angebot für PrimaCom erfolgreich - weitere Annahmefrist läuft bis zum 23. Oktober 2007
- Escalines Angebot für PrimaCom mit insgesamt 82,24 Prozent erfolgreich
- Alle Angebotsbedingungen wurden erfüllt oder auf diese verzichtet
- Weitere Annahmefrist läuft bis zum 23. Oktober 2007, 24:00 Uhr (MEZ)
Luxemburg, den 9. Oktober 2007 - Die Escaline S.à r.l. ("Escaline") gab heute das Zwischenergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") für die PrimaCom AG, Mainz ("PrimaCom") und den Beginn der sogenannten weiteren Annahmefrist bekannt.
Bis zum Ablauf des 4. Oktobers 2007, dem Ablauf der Annahmefrist, wurden 14.169.208 Aktien (59,89 Prozent des Grundkapitals) zur Annahme des Angebotes eingereicht. Die Gesamtzahl der zur Annahme des Angebotes eingereichten Aktien sowie der von der Bieterin bereits gehaltenen und ihr zugerechneten Aktien beträgt somit 19.456.508 PrimaCom-Aktien, was einem Anteil von 82,24 Prozent am Grundkapital entspricht.
Die weitere Annahmefrist beginnt am heutigen 9. Oktober 2007 und läuft bis zum 23. Oktober 2007, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die das Angebot bislang nicht angenommen haben, aber es noch annehmen möchten, sollten beachten, dass das Angebot nur bis zum 23. Oktober 2007 angenommen werden kann. Nach dem 23. Oktober 2007 kann das Angebot nicht mehr angenommen werden. Aktionäre, die das Angebot während der weiteren Annahmefrist annehmen möchten, sollten schnellstmöglich ihre Depotbank kontaktieren und entsprechende Weisung erteilen. Aktionäre, die gegenwärtig nicht beabsichtigen, das Angebot anzunehmen, sollten sorgfältig die mit einer Nicht-Annahme des Angebotes verbundenen Risiken bedenken (wie in Abschnitt 13 der Angebotsunterlage, "Mögliche Auswirkungen für PrimaCom-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen" auf Seite 34 beschrieben).
Das Endergebnis des Angebotes wird unverzüglich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zum Angebot Internet: www.telecolumbus.de/omega
Wichtiger Hinweis Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PrimaCom dar. Das Angebot erfolgt allein durch Bekanntmachung der Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe deren Bestimmungen. Die Angebotsunterlage wurde nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") veröffentlicht. Das Angebot ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG"). Die Durchführung des Angebots erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Bestimmungen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Vom Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen werden daher weder weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder dieses Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst noch sind solche 3 Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen beabsichtigt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Dokumente sowie die Annahme des Angebots selbst kann dem Recht einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Dokumente gelangen oder die das Angebot annehmen wollen und den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen unterliegen, werden aufgefordert, sich über die jeweils anwendbaren ausländischen kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Dokumente sind daher nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Bieter hat keine Genehmigung in Bezug auf die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Dokumente durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland erteilt, soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Verbreitung der Angebotsunterlage durch den Bieter durch die Bekanntgabe im Internet gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG bleibt hiervon unberührt.
Originaltext: Omega I S.a r.I. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66414 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66414.rss2
Pressekontakt: Brunswick Group GmbH Alexander H. Engelhardt Tel: +49 (0) 69 24 00 55 37 Mob: +49 (0) 17 26 90 35 57
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