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Escalines Angebot für PrimaCom erfolgreich - weitere Annahmefrist läuft bis zum 23. Oktober 2007

Geschrieben am 09-10-2007

Luxemburg (ots) - Escalines Angebot für PrimaCom erfolgreich -
weitere Annahmefrist läuft bis zum 23. Oktober 2007

- Escalines Angebot für PrimaCom mit insgesamt 82,24 Prozent
erfolgreich

- Alle Angebotsbedingungen wurden erfüllt oder auf diese
verzichtet

- Weitere Annahmefrist läuft bis zum 23. Oktober 2007,
24:00 Uhr (MEZ)

Luxemburg, den 9. Oktober 2007 - Die Escaline S.à r.l.
("Escaline") gab heute das Zwischenergebnis ihres freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") für die PrimaCom AG,
Mainz ("PrimaCom") und den Beginn der sogenannten weiteren
Annahmefrist bekannt.

Bis zum Ablauf des 4. Oktobers 2007, dem Ablauf der Annahmefrist,
wurden 14.169.208 Aktien (59,89 Prozent des Grundkapitals) zur
Annahme des Angebotes eingereicht. Die Gesamtzahl der zur Annahme des
Angebotes eingereichten Aktien sowie der von der Bieterin bereits
gehaltenen und ihr zugerechneten Aktien beträgt somit 19.456.508
PrimaCom-Aktien, was einem Anteil von 82,24 Prozent am Grundkapital
entspricht.

Die weitere Annahmefrist beginnt am heutigen 9. Oktober 2007 und
läuft bis zum 23. Oktober 2007, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die das
Angebot bislang nicht angenommen haben, aber es noch annehmen
möchten, sollten beachten, dass das Angebot nur bis zum 23. Oktober
2007 angenommen werden kann. Nach dem 23. Oktober 2007 kann das
Angebot nicht mehr angenommen werden. Aktionäre, die das Angebot
während der weiteren Annahmefrist annehmen möchten, sollten
schnellstmöglich ihre Depotbank kontaktieren und entsprechende
Weisung erteilen. Aktionäre, die gegenwärtig nicht beabsichtigen, das
Angebot anzunehmen, sollten sorgfältig die mit einer Nicht-Annahme
des Angebotes verbundenen Risiken bedenken (wie in Abschnitt 13 der
Angebotsunterlage, "Mögliche Auswirkungen für PrimaCom-Aktionäre, die
das Angebot nicht annehmen" auf Seite 34 beschrieben).

Das Endergebnis des Angebotes wird unverzüglich nach Ablauf der
weiteren Annahmefrist veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zum Angebot
Internet: www.telecolumbus.de/omega

Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
PrimaCom dar. Das Angebot erfolgt allein durch Bekanntmachung der
Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe deren Bestimmungen.
Die Angebotsunterlage wurde nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
veröffentlicht.
Das Angebot ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß
§ 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG"). Die
Durchführung des Angebots erfolgt ausschließlich auf der Grundlage
der Bestimmungen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Vom Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen werden daher
weder weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder
Genehmigungen der Angebotsunterlage oder dieses Angebots durch
Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst noch sind solche
3 Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
beabsichtigt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot
betreffender Dokumente sowie die Annahme des Angebots selbst kann dem
Recht einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
in den Besitz der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot
betreffender Dokumente gelangen oder die das Angebot annehmen wollen
und den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen unterliegen, werden
aufgefordert, sich über die jeweils anwendbaren ausländischen
kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu
informieren und diese einzuhalten.
Die Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Dokumente
sind daher nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland
bestimmt. Der Bieter hat keine Genehmigung in Bezug auf die
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der
Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Dokumente
durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der
Bundesrepublik Deutschland erteilt, soweit dies gegen anwendbare
ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung
behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.
Die Verbreitung der Angebotsunterlage durch den Bieter durch die
Bekanntgabe im Internet gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG bleibt
hiervon unberührt.

Originaltext: Omega I S.a r.I.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66414
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66414.rss2

Pressekontakt:
Brunswick Group GmbH
Alexander H. Engelhardt
Tel: +49 (0) 69 24 00 55 37
Mob: +49 (0) 17 26 90 35 57


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