Vertrauen ist gut, "Geprüfte Sicherheit" ist besser! / Europa darf das GS-Zeichen nicht abschaffen
Geschrieben am 11-10-2007 |
Berlin (ots) - Ein erhebliches Risiko für Verbraucher in ganz Europa befürchtet der VdTÜV, sollte die EU-Kommission ihr Konzept zur Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes umsetzen. Der Verband kritisiert insbesondere das geplante Verbot freiwilliger Prüfzeichen auf Verbraucherprodukten.
Im Zuge der Überarbeitung des Rechtsrahmens zur Gestaltung des Binnenmarktes ("Review of the New Approach") will die EU-Kommission durchsetzen, dass künftig auf Produkten nur noch die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf. Sie vertritt die Ansicht, diese reiche als Sicherheitsnachweis aus. "Dabei handelt es sich um eine grobe Fehleinschätzung", erklärt Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDTÜV. "Die CE-Kennzeichnung ist eine bloße Selbsterklärung des Herstellers darüber, dass er die wesentlichen Anforderungen der Richtlinien eingehalten hat, die er ohnehin einhalten muss." Adressaten der CE-Kennzeichnung sind nicht die Verbraucher, sondern die Marktzugangsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. "Wer die CE-Kennzeichnung als Sicherheitszeichen darstellt, stellt den Vertrauensvorschuss für Hersteller über das Bedürfnis der Verbraucher nach geprüfter Sicherheit ", so Dr. Brüggemann, "Eine Selbsterklärung des Herstellers kann keinen wirkungsvollen Schutz gegen Irrtum, Fahrlässigkeit oder Missbrauch bieten."
Die Vorschläge der EU-Kommission führen dazu, dass sich die Zahl der unsicheren Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt drastisch erhöhen wird. Verbraucher müssen im Schadensfall den Beweis erbringen, dass ein Produkt nicht sicher ist. Bürokratie muss auf- statt abgebaut werden, da die Kontrolle durch die staatliche Marktaufsicht auszuweiten wäre. Darüber hinaus gilt die CE-Kennzeichnung nur für die im "New Approach" zusammengefassten Richtlinien. Dr. Brüggemann: "Warum dann künftig ein Babyschnuller, der für Kleinkinder gefährliche Schadstoffe enthalten kann, kein Sicherheitszeichen mehr tragen wird, der Schnuller einer Spielzeugpuppe hingegen eine als solches propagierte CE-Kennzeichnung, dürfte den Verbrauchern schwer vermittelbar sein."
Freiwillige Prüfzeichen leisten einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. So verhindert das seit 1977 eingeführte Zeichen "Geprüfte Sicherheit" (GS), dass jährlich etwa eine Milliarde unsicherer Produkte den Markt überschwemmen. "Der große Nutzen des GS-Zeichens ist, dass Produkte von unabhängigen Stellen geprüft und verbessert werden, bevor sie auf den Markt kommen und der Verbraucher sich darauf verlassen kann, dass das betreffende Produkt von neutralen Experten geprüft und seine Fertigung überwacht wird", erläutert Dr. Brüggemann, "Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: CE steht für behauptete Sicherheit, GS steht für geprüfte Sicherheit!"
Der VdTÜV fordert daher, die hohen Sicherheitsstandards, wie sie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) formuliert und Grundlage für die Vergabe des GS-Zeichens sind, zu erhalten. Das GS-Zeichen ist eine unverzichtbare Orientierung für den Verbraucher und genießt große Akzeptanz bei den Herstellern, die ihre Sicherheitskompetenz durch ein neutrales Testat dokumentieren können. Der freie Warenverkehr wird durch das GS-Zeichen nicht behindert, da es freiwillig ist. Das GS-Zeichen wird weltweit von insgesamt 84 GS-Prüfstellen vergeben und steht jedem Hersteller, der sich den strengen Prüfanforderungen unterwirft, grundsätzlich offen.
Originaltext: VdTÜV Verband der TÜV e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65031 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65031.rss2
Pressekontakt: Verband der TÜV e.V. Johannes Näumann Pressesprecher Friedrichstraße 136 D-10117 Berlin T.: +49 30 760095-320 M.: +49 151-12 03 96 92 F.: +49 30 760095-321 johannes.naeumann@vdtuev.de www.vdtuev.de
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