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'impulse'-Interview mit Prof. Richard Pott zum neuen Umweltschadengesetz: Verbesserter Umweltschutz bedeutet für Unternehmen Klagen in Millionenhöhe

Geschrieben am 16-10-2007

Köln (ots) - 16. Oktober 2007 - Mit dem Inkrafttreten des neuen
Umweltschadengesetzes am 14. November dieses Jahres stehen die
Unternehmen vor schwer kalkulierbaren Risiken warnt Prof. Richard
Pott, Leiter des Instituts für Geobotanik der Universität Hannover,
in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe
11/2007, EVT 18. Oktober). "Die Schäden können schnell in die
Millionenhöhe gehen", betonte Pott und verwies darauf, dass sowohl
den Behörden als auch den Unternehmen in Deutschland konkrete
Erfahrungswerte fehlen.

Bislang hatte die öffentliche Hand für Umweltschäden einstehen
müssen, "nun aber muss der Verursacher" - gemeint sind Unternehmen
und alle auf Naturflächen arbeitenden Menschen - "für solche Schäden
gerade stehen". Der im neuen Umweltschadengesetz verankerte Schutz
der Lebensräume, der Flora und Fauna sei ein deutlicher Schritt zu
verbessertem Umweltschutz, der bereits 1992 auf dem UNO-Umweltgipfel
in Rio formuliert worden sei und nun auch in Deutschland "zum
materiellen Recht" werde.

Der beste Schutz vor Klagen sei für die Unternehmen immer noch,
wenn sie sich bereits im Vorfeld über die ausgewiesenen Naturflächen
der jeweiligen Bundesländer informieren. Im Falle von
Schadenersatzforderungen empfehle es sich, "diese intensiv zu prüfen
notfalls auch vor Gericht", so Prof. Pott gegenüber 'impulse'.

Originaltext: impulse, G+J WirtschaftsPresse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8327
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8327.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Holger Externbrink, Redaktion 'impulse', Tel. 0221/4908-109, E-Mail:
externbrink.holger@impulse.de


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