Die Aktie verbrief ein Anteilsrecht am Eigenkapital einer AG
=> Grundkapital bzw. gezeichnetes Kapital
---> zerlegt in: AKTIEN
* mit (Mindest-) Nennwert von 1 € als Stückaktie
* ausgestellt in Euro
* Mindestkapital: 50.000,00 €
Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jur. Person des privaten Rechts)
Organe einer AG:
Vorstand -> Geschäftsführung, Vertretung nach außen
Aufsichtsrat -> Überwachung, Kontrolle
Hauptversammlung -> Vertretung der Aktionäre, beschließendes Organ
Mit dem Besitz der Aktien sind verbunden:
Rechte:
* Recht auf Teilnahme an der HV
* Stimmrecht in der HV
* Anspruch auf Anteile am Gewinn
* Auskunft durch den Vorstand
* Bezugsrecht auf junge Aktien
* Liquidationserlös
"Pflichten":
* Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen (Aktien)
* Teilnahme an der HV
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Publiziert am: 2004-06-28 (11362 mal gelesen)