1. Ordentliche (gewöhnliche) Kapitalerhöhung
Zugang flüssiger Mittel in Höhe der Grundkapitalzunahme und eines eventuellen Aufschlages (Agio) auf dem Nennwert (-> Kapitalrücklage=
Beispiel:
2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Offene Rücklagen werden in Grundkapital umgewandelt. Es werden Gratis- oder Berechtigungsaktien ausgegeben.
3. Genehmigtes Kapitalerhöhung
Ermächtigung des Vorstandes, durch Satzungsänderung das Grundkapital bis zu einem bestimmten Betrag zu erhöhen; gilt für höchstens fünf Jahre und für maximal die Hälfte des bisherigen Grundkapitals + Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig.
4. Bedingte Kapitalerhöhung
Erhöhung des Grundkapitals um maximal 50% des bisherigen Grundkapitals im Zusammenhang mit mit Umtausch oder Bezugsrechten in bzw. auf junge Aktien bei Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Firmen und der Ausgabe von Belegschaftsaktien.
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Publiziert am: 2004-06-28 (13583 mal gelesen)