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Rechtsnatur des Sparbuchs

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Rechtsnatur des Sparbuchs

Das Sparbuch ist: Schuld- und Beweisurkunde.
Es enthält das Versprechen des KI, die Spareinlage zurückzuzahlen und gleichzeitig beweist es die Forderung des Sparers gegenüber dem KI Qualifiziertes Legitimationspapier

Spareinlagen werden grundsätzlich nur gegen Vorlage der Sparurkunde zurückgezahlt.
Das KI ist berechtigt, an jeden Vorleger ohne Prüfung der Berechtigung im Rahmen
der versprochenen Leistung mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen, sofern kein Missbrauchsverdacht besteht.

* Versprochene Leistung (s.O.)
gekündigte Beträge nachdem die Kündigugnfsfrist abgelaufen ist. ohne Kündigung bis zu 2000 € je Kalendermonat bei Spareinlagen mit Kündigungsfrist von Monaten
* Hinkendes Inhaberpapier:
Das KI ist nicht zur Zahlung an den Sparbuchinhaber verpflichtet, sonder kann die Legitimation des Vorlegers verlangen. (z.B. wegen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns)
Um sich vor unberechtigten Verfügungen schützen zu können, kann der Sparer mit dem KI vereinbaren, dass Auszahlungen z.B. nur an ihn oder gg. Nennung eines Kennwortes erfolgen dürfen.









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Publiziert am: 2004-06-28 (25876 mal gelesen)

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