Die Berechnung des Bezugsrechtes
Kapitalerhöhung einer AG bedeutet:
I. Das Bezugsverhältnis
Es ist das Verhältnis des bisherigen Grundkapitals zur Kapitalerhöhung (ausgedrückt durch m/n)
Beispiele:
a) Kapitalerhöhung um 120 Mio. von 680 Mio. auf 800 Mio. € => Lösung 17/3
b) Kapitalerhöhung um 50 Mio. auf 800 Mio. auf 800 Mio. € => Lösung 15/1
c) Kapitalerhöhung von 6,8 Mio. auf 8,4 Mio. € => Lösung 17/4
d) Kapitalerhöhung von 54,60 Mio. auf 65,52 Mio. € => Lösung 5/1
Manchmal schließt die HV das BR ganz oder teilweise aus. In diesen Fällen wird nur das bezugsberechtigte Grundkapital bei der Ermittlung des BV berücksichtigt.
e) Die Chemie-AG erhöht ihr Grundkapital um 144 Mio. auf 844 Mio. €. Von dem neuen Kapital werden 4 Mio. € der Belegschaft unter Ausschluß des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre angeboten.
Lösung:
Altes Grundkapital 844-144 Mio. 700 Mio. €
Gesamte Kapitalerhöhung 144 Mio. €
./. BR- ausschluss 4 Mio. €
bezugsberechtigtes Kapital 140 Mio. €
II. Rechnerischer Wert des Bezugsrechts
Die Aktien unserer XXL-AG werden vor der Kap.-erhöhung mit 34,5 € gehandelt, die jungen Aktien werden für 20€ ausgegeben. (Dividendenzahlung bleibt unberücksichtigt)
Wie wirkt sich das bei unserer XXL-AG aus?
Die neuen Aktien sind hinsichtlich ihrer Rechte den alten Aktien gleichgestellt, d. h. auch, dass der erwirtschaftete Gewinn nun auf mehr Stück Aktien verteilt werden muss.
Daraus gibt sich eine Wertänderung der Aktien:
Vor der Erhöhung: 26 Mio. Aktien zu 34,5 € = 897 Mio. €
Erhöhung: 2,6 Mio. Aktien zu 20 € = 52 Mio. €
Nach der Erhöhung: 28,6 Mio. Aktien 949 Mio. €
Durchschnittswert = 949 Mio. / 28,6 Mio. = 33,18 €
Bezugsrechtsabschlag
je Aktie: 34,50 – 33,18 € = 1,32 €
Der so ermittelte Kursabschlag auf die alten Aktien wird als rechnerischer Wert des BR bezeichnet.
Er ist auch mit Hilfe einer Formel zu ermitteln:
Oder kurz
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Publiziert am: 2004-06-28 (95462 mal gelesen)