Firmengrundsätze[
Zurück ]
Firmengrundsätze
1) Firmeneignung §18
Firma muss zur Kennzeichnung d. Kaufmanns geeignet sein + Unterscheidungskraft besitzen
2) Firmenwahrheit §18
Firma darf nicht täuschend über Umfang+ Art der Geschäfte d. Unternehmens geführt werden
Nicht internat. Getränke Union nicht was sie nicht machen im Namen
3) Firmenbeständigkeit § 21,22
Durch Heirat anderer Name- Bei Tod, wenn Erben übernehmen- Name der alten Firma behalten
Die bisherige Firma kann weitergeführt werden, auch wenn
· Eine Namensänderung erfolgte ( z.B. durch Heirat o. Adoption)
· Eine Übertragung der Firma erfolgte( durch Kauf Erbschaft o. Schenkung) wenn der bisherige Inhaber dafür Einwilligung gibt oder dessen
Erben)
· Eine Änderung des Gesellschafterbestand erfolgte
4) Firmenöffentlichkeit § 29
Jeder Kaufmann muss seine Firma beim Handelsregister eintragen lassen
Ferner ist jeder Kaufmann verpflichtet Handelsrechtliche Aufgaben auf seinen Geschäftsbriefen anzugeben
- Adresse
- Geschäftsführer
- Name
- Handelsregister+ Registernummer
- Steuernummer
5) Firmenausschließichkeit § 30
Jede neue Firma muss sich von den bereits in dem jeweiligen Registergericht eingetragenen Unternehmen deutlich unterscheiden
Copyright © by Alle Rechte vorbehalten.
Publiziert am: 2004-08-08 (34564 mal gelesen)