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Einzelunternehmen - Unternehmensformen

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Einzelunternehmen

Gründung: eine natürliche Person meldet ein Gewerbe an
Firma: nur dann wenn er im HRA eingetragen ist (e.K.), e.Kfm. , e.Kfr.;
wenn er nicht eingetragen ist, dann gilt nicht das HGB sondern BGB
Mindesteigenkapital: kein Mindestkapital vorgeschrieben
Geschäftsführung: Einzelunternehmer
Vertretung: Einzelunternehmer
  Vollmacht: BGB möglich
wenn eingetragen, dann auch Prokura und Handlungsvollmacht möglich
Haftung: Geschäftsvermögen, Privatvermögen d. Einzelunternehmen
Einzelunternehmen haftet persönlich und uneingeschränkt









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Publiziert am: 2004-08-23 (16719 mal gelesen)

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