Rechtsgrundlagen Sparen[
Zurück ]
Rech Kred V = Verordnung über die Rechnungslegung der KI
Merkmale der Spareinlagen
1. Jedes Sparkonto besitzt eine Urkunde
· gebundene Sparbuch
· lose – Blatt Sparbuch
· Sparcard->
· Sparzertifikat( bei 1x Einzahlung)
2. Sparkonten sind nicht für den ZV zugelassen
3. Spareinlagen werden vom positiven umschriebenen Einlegerkreis bei KI eingereicht
· natürliche Personen
· BGB - Gesellschaften( GbR)
· Vereine deren Zweck nicht auf einen Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist
· juristische Personen des öffentlichen Rechts
· Unternehmen mit gemeinnützigen Mildtätigkeiten oder kirchl. Zwecken bzw. Anlage von mit Kautionen + Gelder zur Sicherheiten- Stellung aus dem Heimvertrag
4. Sie dürfen nicht von vornherein befristet sein
5. Sie haben eine Kündigungsfrist von min. 3 Monaten dann hat Sparer einen Monatl. Freibetrag von 2000€
Freibetrag= Verfügung ohne vorherige Kündigung + ohne Vorschusszinsen
Bei längerer Kündigungsfrist entfällt meist der monatl. Freibetrag
Als versprochene Leistung gilt:
Ø der gekündigter Betrag nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. 2000 im Monat ohne Kündigung
Verzinsung von Spareinlagen=
Ø Zinsgutschrift erfolgt zum 31.12.des Jahres
Ø die Zinsmethode: Kaufmännische Methode -30/ 360 ( Monat / Jahr)
Ø über die Zinsen kann 2 Monate ( Januar , Februar) nach der Gutschrift ohne Kündigung und ohne Vorschusszins verfügt werden
Ø danach werden Zinsen kapitalisiert + sind somit Inhalt des Kapitalbetrages
Ø die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertage
Sorgfaltspflichten für Kunden
Grundlagen = sind die Bedingungen für den Sparverkehr
- sorgfältige Aufbewahrung der Sparurkunde
- sofortige Meldung ans KI bei Verlust
Um Missbrauch einzuschränken kann ein Kennwort vereinbart werden( Kontoinhaber bekommt es auch ohne Kennwort ausbezahlt, sofern er sich legitimieren kann.
Gläubiger – Eigenschaften bei Spareinlagen
Gläubiger
- Sparkontoinhaber
- Einzahlender
- Nicht immer ein dritter
- BGH hat Leitsätze dazu gemacht
Verfügungen mit und ohne Sparbuch
- Auszahlung nur mit Vorlage des Sparbuches oder des letzten Auszuges
- Daueraufträge auf anderes Sparkonto
- Bank – Forderungen ( Darlehenszinsen, Kauf eines Wepa)
- Krankheit d. Sparbuchinhabers
- Verfügungen am Geldautomaten
Copyright © by Alle Rechte vorbehalten.
Publiziert am: 2004-06-26 (28430 mal gelesen)