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Forderungsabtretung

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Forderungsabtretung Zession

Eine Forderung kann durch Vertrag vom Gläubiger auf einen Dritten übertragen werden § 398 BGB

Die Sicherungsabtretung ist die Übertragung einer Forderung durch den Kreditnehmer an das KI zur Sicherung einer oder mehrerer bestehender o künftiger Forderungen.


Rechtsbeziehungen

Abtretungsvertrag – formfrei
Um Beweisgründen in der Praxi schriftlich

Sicherungsabtretung= nicht akzessorische Kreditsicherheit, d.h. das KI erwirbt die Forderung treuhändlerisch(fiduziarisch)









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Publiziert am: 2004-11-14 (16055 mal gelesen)

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