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Außenwirtschaftsverkehr - Meldevorschriften

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Außenwirtschaftsverkehr § 26 Meldevorschriften AWG

§ 1 AWV ist grundsätzlich frei, außer Einschränkungen die dieses Gesetz vorsieht

§ 7 Einschränkungen die die BRD betreffen
Sicherheit der BRD 

§ 8 Ausfuhr kann beschränkt werden 
Sicherung der Verpflegung der BRD

Meldevorschriften für den ZV
§ 26 Grundsatz- Zahlungen ins Ausland müssen gemeldet werden
§ 59 + 60 spezifiziert - In welcher Form zu melden, wer hat zu melden

In der BRD kann jeder ( H, U, öff. Stellen) ohne Beschränkungen o. behördliche Genehmigung Zahlung ins Ausland leisten oder aus dem Ausland empfangen.
Meldevorschriften betreffen alle ein und ausgehenden Zahlungen im AWV sowie Auslandsforderungen + Verbindlichkeiten. § 59 Meldungen dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der BRD und der EUWU Zahlungsbilanzstatistik liefert den für die Währungs- und Wirtschaftspolitik zuständigen Stellen/Verbänden/Unternehmen umfassende Infos über dt. AWV.
Meldungen sind an Dt. BBK zu erstatten .
BBK zur Geheimhaltung der Einzelangaben verpflichtet.
Einzelangaben dürfen weder veröffentlicht noch an andere Stellen ( FA) weitergegeben werden.

Von Meldevorschriften nicht betroffen
· Privatpersonen, die bei Reisen ins Ausland die üblichen Reisekosten an Ort und Stelle bezahlen/ Reisezahlungsmittel über Banken beziehen.

1. Meldepflicht.
Gebietsansässige – natürliche + juristische Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in der BRD haben Zahlungen > 12.500€ oder Gegenwert zu melden, die sie 
Von Gebietsfremden entgegennehmen oder an Gebietsfremde leisten.

Als Zahlungen gelten:
Barzahlungen, Scheck , Lastschrift, Wechsel, ÜW über KI in € und anderer Währung ( Aufrechnung+ Verrechnung)

Ausgenommen von Meldepflicht
-Ausfuhrerlöse
-Zahlungen für Wareneinfuhren
-Auszahlungen und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit Laufzeit von 1 Jahr
-Reine Warenverkehr.

Rechtliche Grundlagen
Für Meldepflichten bildet Rechtsgrundlage § 26 Abs. 2 des AWG + AWV § 59 – 64 AWV
Verstöße gegen Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten da( Geldbußen)









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Publiziert am: 2004-12-05 (15361 mal gelesen)

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