Forderungsabtretung Zession
Eine Forderung kann durch Vertrag vom Gläubiger auf einen Dritten übertragen werden § 398 BGB
Die Sicherungsabtretung ist die Übertragung einer Forderung durch den Kreditnehmer an das KI zur Sicherung einer oder mehrerer bestehender o künftiger Forderungen.
Arten:
Stille Zession: | Offene Zession: |
· Drittschuldner wird von der Abtretung nicht benachrichtigt · Der Drittschuldner zahl mit Schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten · Zedenten ist verpflichtet den Zahlungseingang an Zessionar abzuführen |
· Der Drittschuldner wird von der Abtretung benachrichtigt. · Der Drittschuldner kann nur an den Zessionar mit Schuldbefreiender Wirkung zahlen |
Formvorschriften
Abtretungsvertrag – formfrei aus Beweisgründen in der Praxi schriftlich
Sicherungsabtretung= nicht akzessorische Kreditsicherheit
–d.h. Das KI erwirbt die Fo. treuhändlerisch( fiduziarisch)
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Publiziert am: 2004-12-05 (14091 mal gelesen)