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Grundpfandrechte

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Grundpfandrecht

Merkmale

GPR sind Pfandrechte an Grundstücken + Grundstücksgleichen Rechten durch die Bestellung eines Pfandrechtes soll eine Fo. durch das KI besichert werden

Bebaute und unbebaute Grundstücke
Grundstücksgleiche Rechte
Erbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum)

Arten
    1) Grundschuld( abstrakt) BGB 1191 – 1198
    abstrakt und nicht akzessiorisch Kreditsicherheit
    sie kann eingetragen werden ohne dass eine Zahlung der Befriedigung einer bestimmten Fo. dienen muss

    2) Hypothek ( akzessiorisch) BGB 1112 – 1190
    Pfandrecht Sicherung einer best. Fo.
    Akzessiorisch

    3) Rentenschuld
    Haus abbezahlt
    Junge Familie zahlt an Oma

Wesentliche Bestandteile

Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können oder dass der eine o. andere zerstört o. in seinen Wesen verändert wird

Wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks
Sachen die mit dem Grund + Boden fest verbunden sind, insbes. Gebäuden + Erzeugnisse des Grundstückes( Pflanzen, Erdboden, Kies solange sie mit den Boden zusammen hängen
Eigentum am Grundstück auch wesentlicher Bestandteil.

Eigentümer Grundstück: Eigentümer Bestandteile, Eigentümer Gebäude

Wesentliche Bestandteile können nicht bes. Rechte sein.

Zubehör eines Grundstückes

Bewegliche Sachen die dauernd wirtschaftliche Zweck d. Grundstücks dienen + in bestimmten räumlichen Verhältnis zum Grundstück stehen

Wesentliches Abhängigkeitsverhältnis
Baumaterialien auf dem Grundstück eines Bauunternehmen, bei Maschinen auf einen Fabrikgrundstück, Ersatzteile – Autowerkstatt

Wohnhaus- Heizungsanlage, Einbauküche

Grundpfandrechte erstrecken sich auch auf Bestandteile + Zubehör d. belastete Grundstückes









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Publiziert am: 2005-03-20 (11733 mal gelesen)

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