Grundpfandrecht
Merkmale
GPR sind Pfandrechte an Grundstücken + Grundstücksgleichen Rechten durch die Bestellung eines Pfandrechtes soll eine Fo. durch das KI besichert werden
Bebaute und unbebaute Grundstücke
Grundstücksgleiche Rechte
Erbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum)
Arten
1) Grundschuld( abstrakt) BGB 1191 – 1198
abstrakt und nicht akzessiorisch Kreditsicherheit
sie kann eingetragen werden ohne dass eine Zahlung der Befriedigung einer bestimmten Fo. dienen muss
2) Hypothek ( akzessiorisch) BGB 1112 – 1190
Pfandrecht Sicherung einer best. Fo.
Akzessiorisch
3) Rentenschuld
Haus abbezahlt
Junge Familie zahlt an Oma
Wesentliche Bestandteile
Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können oder dass der eine o. andere zerstört o. in seinen Wesen verändert wird
Wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks
Sachen die mit dem Grund + Boden fest verbunden sind, insbes. Gebäuden + Erzeugnisse des Grundstückes( Pflanzen, Erdboden, Kies solange sie mit den Boden zusammen hängen
Eigentum am Grundstück auch wesentlicher Bestandteil.
Eigentümer Grundstück: Eigentümer Bestandteile, Eigentümer Gebäude
Wesentliche Bestandteile können nicht bes. Rechte sein.
Zubehör eines Grundstückes
Bewegliche Sachen die dauernd wirtschaftliche Zweck d. Grundstücks dienen + in bestimmten räumlichen Verhältnis zum Grundstück stehen
Wesentliches Abhängigkeitsverhältnis
Baumaterialien auf dem Grundstück eines Bauunternehmen, bei Maschinen auf einen Fabrikgrundstück, Ersatzteile – Autowerkstatt
Wohnhaus- Heizungsanlage, Einbauküche
Grundpfandrechte erstrecken sich auch auf Bestandteile + Zubehör d. belastete Grundstückes
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Publiziert am: 2005-03-20 (11733 mal gelesen)