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Das Konnossement

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Das Konnossement

- Bedeutung
Legitimationspapier: (=Warenwertpapier)
Durch das Konnossement kann das Recht an der Ware nachgewiesen werden.

Beweisfunktion:
Mit dem Konnossement bestätigt der Verfrachter (=Reeder) den Empfang der Ware zum Transport auf dem bezeichneten Schiff
Dispositionsfunktion:
Durch das Konnossement kann das Eigentum an der Ware übertragen werden.

- Formen
a) Orderkonnossement mit Empfängerangabe z.B. "an Order der Firma ABC OHG"
Übertragung durch Voll- oder Blankoindossament; erster Indossant: namentlich genannter Empfänger

b) Orderkonnossement ohne Empfängerangabe z.B. "an eigene Order"
Übertragung durch Voll- oder Blankoindossament; erster Indossant: Ablader

In der Praxis wird grundsätzlich ein vollständiger Satz rein gezeichneter, an Order ausgestellter und blanko indossierter Bordkonnossemente verlangt.

Das heist:
voller Satz (full set):
Um Verfügungen durch andere Personen auszuschließen, verlangt der Importeur die Vorlage aller Originale

rein gezeichnet:
d.h. das Konossement enthält keine Mängelhinweise des Reeders über sichtbare Beschädigungen an der Ware bzw. an der Verpackung

an Order ausgestellt:
Empfänger des K. ist genannt, blanko indossiert: Kurzindossament -> nur Unterschrift

Bordkonnossement:
Es wird bestätigt , dass die Ware sich an Board eines namtlich benannten Schiffes befindet.









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Publiziert am: 2004-06-28 (48026 mal gelesen)

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