Beleihungswert - Berechnung[
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Der Ertragswert wird meist genutzt wenn, das Objekt:
1. mehr als 1/3 gewerblich genutzt wird
2. nur vermietet wird, z.B. Mehrfamilienhäuser
Beleihungswert als Mittelwert = (Sachwert + Ertragswert) / 2
Begriffe und Erklärung:
Verkehrswert
= der derzeit am Markt tatsächlich erzielbare Wert
Beleihungswert
= der Wert, den die Bank unter Anrechnung der erkennbaren Risiken, nachhaltig erzielen kann
Beleihungssatz
= ein Prozentsatz gerechnet auf den Beleihungswert
= Hypothekenbanken beleihen bis 60 %, andere Banken und Bausparkassen i.d.R. bis 80%
= die Differenz dient der Abdeckung nicht erkennbarer Risiken / nicht kalkulierbaren Risiken
Beleihungsgrenze
= der Beleihungssatz als EUR - Betrag ausgerechnet
= max. Betrag der Kredithöhe
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Publiziert am: 2005-03-28 (53055 mal gelesen)