Bundestag
Organe des Bundestags
Ältestenrat:
Erfahrenen Abgeordneten, legen Tagesordnung fest
Präsidium:
Bundespräsident mit Vize - leiten Bundestagssitzungen
Abgeordneten – Präsidium
à Bundestagsausschüsse - Vorberatenen Abteilungen
Aufgabe des Bundestags
- Gesetzgebung (beteiligt, Gesetzesinitiative)
- Gesetzesvorlage ( Vorschläge für Gesetze die noch nicht beschlossen sind) - Beschließt sie mit
- Kontrollfunktion – kontrolliert Regierung ( SPD – Grünen)
- Wahlfunktion (wählt Kanzler, Bundespräsidenten(Köhler), ½ der Richter des Unabhängigen Bundesfinanzgerichtes (andere ½ Kanzler mit Regieren)
- Zeugnisverweigerungsrecht
Ausschüsse
Ständige Ausschüsse
Sonderauschüsse
Untersuchungsausschüsse
Kommissionen
Zusammensetzung entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen
Diskussion und Formulierung von Gesetzentwürfen und Initativen
Bundesrat
Bundesrat – Ländervertretung
--> Einfache
--> Zustimmungsgesetze - Bundesrat muss zustimmen
Vermittlungsausschuss – Mitglieder vom Bundestag und Bundesrat
Bundesrat und Föderalismus
Bundesrat
- Je nach Größe + Einwohnerzahl
- Die Länder haben ein abgestuftes Stimmengewicht
- Es orientiert sich an der Einwohnerzahl (Art 51)
- Jedes Land hat min 3
- Länder mit mehr als 2 Mio EW: – 4
- Mehr als 6 Mio EW: – 5
- 7 Mio EW: – 6
- 69 gesamt
Zusammensetzung des Bundesrat
- 69 Vertreter der Bundesländer
- Abgestuftes Stimmenverhältnis nach Einwohnerzahl
Aufgaben
- Mitwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes (einfache- Zustimmungsfähig)
- Gesetzesinitiative ( eigene Gesetze entwerfen)
- Vermittlungsausschuss anrufen/einberufen
- Mitwirkung bei der Verwaltung des Bundes
Bundesregierung
- Bundeskanzler
- Minister
Wie wird man Bundeskanzler
Auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt
Wie wird man Bundesminister
Von Bundeskanzler bestimmt
Vom Bundespräsident ernannt
WICHTIGE BEGRIFFE
Koalition - SPD / B90 - Um eine Regierung bilden zu können
- Zusammenschluss von verschiedenen/mehreren Fraktionen
Fraktion - Gewählte Abgeordnete einer Partei die sich zu Fraktionen zusammenschließen
Zur Beratung und Entscheidungsfindung bilden Mitglieder des Bundestages Fraktionen
Besteht aus Mitgliedern derselben Partei
Muss aus min. 34 Abgeordneten bestehen = 5% aller Mitglieder aus Bundestag
Wenn < 5% können sich die Abgeordneten zu einer Gruppe zusammenschließen
Fraktion hat gegenüber einer Gruppe größere Rechte und finaz. Vorteile
Opposition Parteien die nicht an der Regierungskoalition beteiligt sind
Stellung der Abgeordneten
Frei Abstimmen
Frei in Entscheidung
Fraktionsdisziplin unterworfen
Freies Mandat – Sind nur an Gewissen unterworfen nicht an vorgaben, Aufträgen und Weisungen Ihrer Partei
Spannung
Fraktionsdisziplin - Minderheit einer Fraktion immer der Mehrheit anschliest
Indemnität und Immunität der Abgeordneten
Zur Absicherung der Unabhängigkeit zum Schutz der Abgeordneten
Jeder in Knast – keiner im Parlament
Unabhängige Entscheidungen
Immunität -
persönliche Prozesshindernis
Für Straftaten nur zur Verantwortung wenn Bundestag zustimmen,
Bundestag muss Immunität aufheben
o Keine Freiheitsentziehung
o auf Frische tat ertappt oder im Laufe des nächsten Tag von ihrer Fraktion verurteilt wird
nur folgende Strafen :
Busgeldverfahren, politisch – rechtliche Maßnahmen, Verwarnungen
- Dauer – solange sie ihr Mandat ausüben
Indemnität Persönliche -
Prozesshindernis
- für Entscheidungen + Äußerungen im Bundestag nicht belangt oder verfolgt werden
- außer Verleumdung, Beleidigung, Äußerungen bei Partei/Wahlveranstaltungen
- Dauert auch nach Beendigung des Mandats fort und kann nicht aufgehoben werden
Zeugnisverweigerungsrecht - Abgeordneten brauchen Keine Aussagen über Personen die den Abgeordnete persönliche Aussagen/vertrauliche Mitteilungen gemacht haben keine Auskunft geben
Vermittlungsausschuss
Zwischen Bundesrat und Bundestag vermittelt er
½ der Mitglieder des Bundestag 16
½ der Mitglieder des Bundesrat 16
Vermitteln zwischen streitenden – Änderungsvorschlag
- Bundestag
Wer hat Gesetzgebungsinitative/ Wer kann Gesetze einbringen ( Vorschläge/Vorlagen)
- Bundesregierung
- Bundesrat - Vertretung der Länder
- Bundestag
Gesetzgebung des Bundes/ Gesetzgebungskompetenzen
Bund |
Länder |
Länder nur Befugnis zur Gesetzgebung, wenn + soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werdenausschließlich der Bund erlässt in best. Punkten die Gesetzgebung auschließlich macht das der Bund –
ausnahmsweise - Auswärtige Angelegenheiten - Verteidigung, Zivilschutz - Staatsangehörigkeit - Passwesen - Währungs-+ Geldwesen - Zölle und Außenhandel - Bundesbahn/Reichsbahn + Luftverkehr - Post und Fernmeldewesen |
- Kultur - Polizeiwesen - Bildungswesen - Gesundheitswesen |
Rahmengesetzgebung Bund hat das Recht unter d. Vorraussetzung des Artikel 72 Rahmenvorschriften zu erlassen - Hochschulwesen - Jagdwesen, Naturschutz + Landschaftspflege - Bodenverteilung+ Raumordnung - Melde und Ausweiswesen |
|
Konkurrierende Gesetzgebung Länder nur Befugnis zur Gesetzgebung, solange + soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht o Bürgerliches Recht, Strafrecht+ Strafvollzugo Personenstandswesen o Vereins + Versammlungsrecht o Aufenthaltsrecht für Ausländero Erzeugung + Nutzung der Kernenergie o Besoldungs- + Versorgung d. öffentlichen Dienstag Wenn Bund nichts regelt müssen es die Länder tun Konkurrierend 74/74a Best. Sachbereiche in dem der Bund Gesetze erlassen kann wenn Bund Gesetz erlässt – dafür zuständig |
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Publiziert am: 2005-12-05 (10651 mal gelesen)