KOOPERATION = Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbstständig + weitestgehend auch wirstchaftlich selbstständig bleibenden Unternehmen |
KONZENTRATION = Zusammenschluss von Unternehmen unter Verlust ihrer rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Selbstständigkeit |
INTERESSENGEMEINSCHAFT - FACHVERBAND Vereinigung von Unternehmen meist als e.V. zur Übernahme von best. Aufgaben z.B. Dt. Sparkassen- und Giroverband, Bundesverband dt. Banken e.V.Bankakademie e.V. |
KONZERN Unternehmenszusammenschlüsse in Form von Kapitalverpflechtungen,die rechtl. Selbstständigkeit bleibt erhaltendie wirtschaftl. Selbstständigkeit wird weitgehend aufgegebenindem sich die verbundenen Unternehmen einer einheitlichen Leitung einer einheitlichen Leitung unterstellen UNTERORDNUNGSKONZERN Eine Muttergesellschaft beherrscht durch Kapitalmehrheit die übrigen Tochtergesellschaften GLEICHORDNUNGSKONZERN Mehrere Gelichberechtgigte Unternehmen ( Schwestergesellschaften) sind durch gelichmäßig ausgetauschte Kapitalbeteiligungen verbunden.Die einheitliche Leitung entsteht durch gegenseitige Abstimmung. |
ARBEITSGEMEINSCHAFT - KONSORTIUM Zusammenarbeit zur Erstellung eines best. Auftrages z.B. Arbeitsgemeinschaft A71Börsengänge - Bankenkonsortium GbR |
TRUST (Verschmelzung) Durch Fusion geben die Unternehmen sowohl ihre rechtliche als auch wirtschaftliche Selbstständigkeit aufFusion durch SelbstständigkeitFusion durch Neubildung |
SYNDIKAT (Sonderform von Kartell) Gründung einer Absatzgesellschaft durch die Beteiligten Unternehmen |
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KARTELLE Teilweiser Verzicht auf wirtschaftliche Selbstständigkeit durch vertragliche Absprachen z.B. über Preise, Qualitäten, Produktionsmengen um gemeinsame Absatz- oder Beschaffungsmärkte zu beherrschen |
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Formlose Informationsketten zwischen Wettbewerbern zur Abstimmung von Marktaktivitäten |
Wettbewerbspolitische Maßnahmen
Ziele
* Funktionsfähiger Wettbewerb
* fairer Wettbewerb (Nur mit Marketinginstrument)
Maßnahmen
· Gesetzl. Regelungen (Kartellgesetz, UWG( gesetz geg. Unlauteren wettbewerb)
· Gezielte Unternehmensförderung marktschwächerer Betriebe
· Förderung von Unternehmensgründung
· Förderung von Innovationen
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UW
Unlauterer Wettbewerb durch
· Sittenwidriges Verhalten z.B. durch Verleumdung der Konkurenz, Erpressung
· Irreführendes Verhalten z.B. falsche Angaben über Auszeichnungen, Zertifikate, Herkunftsland, Beschaffenheit, anlass d. Verkauf
Folge : Zwang zur Unterlassung ggf. Bußgeld, Schadensersatz
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)
Kartellverbot
Fusionskontrolle
Anmeldepflicht und Vollzugsverbot bis zur Genehmigung, wenn
Die beteiligten Unternehmen insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. € und min ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von mehr als 25 Mio. € erzielten
Sanktion: Fusionsverbot bei Entstehung o. Verstärkung v. Marktbeherrschung
Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unterehemen
Sanktion bei Missbrauch, z.B. durch Preisbindungen, überhöhte (Mondpreise) Preisempfehlungen
Oder Dumpingpreise, Erzwingung unangemessener Geschäftsbedingungen:
Sanktion: Untersagung bzw. Busgeld bei Zuwiderhandlung Verträge für Unwirksamkeit erklärt
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Publiziert am: 2005-12-05 (12502 mal gelesen)