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Wettbewerbspolitik

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Wettbewerbsspolitik

Unternehmensverbindungen

Gründe:
Kostensenkung
Umsatzsteigerung
Größere Marktpräsenz
Risikominimierung

Nachteile:
Schlechte Marktversorgung ( Qualität, Innovation)
Arbeitsplatzverluste
Konzentration von Marktmacht

Arten von Unternehmensverbindungen
Nach Ihrer Richtung/ nach den Beteiligten Wirtschaftsstufen

Vertikale U- Verbindung
Zusammenschluss aufeinanderfolgender Unternehmen einer Wertschöpfungskette

Horizontale U – Verbindung
Zusammenschluss von Unternehmen einer Wertschöpfungstufe und Branche

Diagonal o. anorganische U- Verbindung
Zusammenschluss von Unternehmen verschiedener Werschöofungsstufen und Branchen


Nach der Intensität der Verbindung
KOOPERATION
= Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbstständig + weitestgehend auch wirstchaftlich selbstständig bleibenden Unternehmen
KONZENTRATION
= Zusammenschluss von Unternehmen unter Verlust ihrer rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Selbstständigkeit
INTERESSENGEMEINSCHAFT - FACHVERBAND
Vereinigung von Unternehmen meist als e.V. zur Übernahme von best. Aufgaben z.B. Dt. Sparkassen- und Giroverband, Bundesverband dt. Banken e.V.Bankakademie e.V.
KONZERN
Unternehmenszusammenschlüsse in Form von Kapitalverpflechtungen,die rechtl. Selbstständigkeit bleibt erhaltendie wirtschaftl. Selbstständigkeit wird weitgehend aufgegebenindem sich die verbundenen Unternehmen einer einheitlichen Leitung einer einheitlichen Leitung unterstellen

UNTERORDNUNGSKONZERN
Eine Muttergesellschaft beherrscht durch Kapitalmehrheit die übrigen Tochtergesellschaften

GLEICHORDNUNGSKONZERN
Mehrere Gelichberechtgigte Unternehmen ( Schwestergesellschaften) sind durch gelichmäßig ausgetauschte Kapitalbeteiligungen verbunden.Die einheitliche Leitung entsteht durch gegenseitige Abstimmung.
ARBEITSGEMEINSCHAFT - KONSORTIUM
Zusammenarbeit zur Erstellung eines best. Auftrages z.B. Arbeitsgemeinschaft A71Börsengänge - Bankenkonsortium GbR
TRUST (Verschmelzung)
Durch Fusion geben die Unternehmen sowohl ihre rechtliche als auch wirtschaftliche Selbstständigkeit aufFusion durch SelbstständigkeitFusion durch Neubildung
SYNDIKAT
(Sonderform von Kartell)
Gründung einer Absatzgesellschaft durch die Beteiligten Unternehmen
KARTELLE
Teilweiser Verzicht auf wirtschaftliche Selbstständigkeit durch vertragliche Absprachen z.B. über Preise, Qualitäten, Produktionsmengen um gemeinsame Absatz- oder Beschaffungsmärkte zu beherrschen
Formlose Informationsketten zwischen Wettbewerbern zur Abstimmung von Marktaktivitäten


Wettbewerbspolitische Maßnahmen

Ziele
* Funktionsfähiger Wettbewerb
* fairer Wettbewerb (Nur mit Marketinginstrument)

Maßnahmen
· Gesetzl. Regelungen (Kartellgesetz, UWG( gesetz geg. Unlauteren wettbewerb)
· Gezielte Unternehmensförderung marktschwächerer Betriebe
· Förderung von Unternehmensgründung
· Förderung von Innovationen

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UW

Unlauterer Wettbewerb durch
· Sittenwidriges Verhalten z.B. durch Verleumdung der Konkurenz, Erpressung
· Irreführendes Verhalten z.B. falsche Angaben über Auszeichnungen, Zertifikate, Herkunftsland, Beschaffenheit, anlass d. Verkauf

Folge : Zwang zur Unterlassung ggf. Bußgeld, Schadensersatz

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)
Kartellverbot




Fusionskontrolle
Anmeldepflicht und Vollzugsverbot bis zur Genehmigung, wenn
Die beteiligten Unternehmen insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. € und min ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von mehr als 25 Mio. € erzielten

Sanktion: Fusionsverbot bei Entstehung o. Verstärkung v. Marktbeherrschung

Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unterehemen
Sanktion bei Missbrauch, z.B. durch Preisbindungen, überhöhte (Mondpreise) Preisempfehlungen
Oder Dumpingpreise, Erzwingung unangemessener Geschäftsbedingungen:

Sanktion: Untersagung bzw. Busgeld bei Zuwiderhandlung Verträge für Unwirksamkeit erklärt









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Publiziert am: 2005-12-05 (12493 mal gelesen)

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