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Kontoeröffnung für Vereine

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Kontoeröffnung für juristische Personen des privaten Rechts

1. Eingetragener Verein (e.V.)

Kontoeröffnung:
- gesetzliche Regelung: alle Vorstandsmitglieder gemeinsam
- lt. Satzung: z.B. Vorsitzender allein, Hauptkassier allein,
Vorsitzender und Hauptkassier gemeinsam...

Legitimation:
Beglaubigter Auszug neuesten Datums aus dem Vereinsregister
oder Protokoll der letzten Hauptversammlung und persönliche
Legitimation des/der vertretungsberechtigten Antragsteller(s).

Kontobezeichnung:
"Freunde und Förderer der Bankkaufmann-Seite e.V."
Name gemäß Eintragung im Vereinsregister

2. Rechtsfähige Stiftung (z.B. VW-Stiftung)

Kontoeröffnung:
- gesetzliche Regelung: alle Vorstandsmitglieder gemeinsam
- laut Satzung: z.B. Vorsitzender allein, Hauptkassier allein,
Vorsitzender und Hauptkassier gemeinsam...

Legitimation:
Genehmigungsurkunde oder Bescheinigung des Aufsichtsgremiums
oder Satzung und persönliche Legitimation der(s) vertretungsberechtigten
Antragsteller(s)

Kontobezeichnung:
Name laut der Genehmigungsurkunde oder Bescheinigung des Aufsichtsgremiums
oder Satzung

Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen


1.) Nicht eingetragender Verein

a) mit Satzung

Kontoeröffnung:
siehe eingetragener Verein

Legitimation:
Satzung oder Protokoll der letzten Hauptversammlung und persönliche
Legitimation des/der vertretungsberechtigten Antragsteller(s)

Kontobezeichnung:
Name laut Statut

b) ohne Satzung

Kontoeröffnung:
- ein Vereinsmitglied alleine auf eigenen Namen
- ein Vereinsmitglied alleine mit Zusatz "XYZ-Verein"
- alle oder mehrere Vereinsmitglieder gemeinsam

Legitimation:
persönliche Legitimation des/der vertretungsberechtigten Antragsteller(s)

Kontobezeichnung:
Name des Vereinsmitgliedes evtl. mit Zusatz oder Name aller oder mehre Vereinsmitglieder









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Publiziert am: 2004-06-26 (79578 mal gelesen)

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