Kontoeröffnung für Vereine[
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Kontoeröffnung für juristische Personen des privaten Rechts
1. Eingetragener Verein (e.V.)
Kontoeröffnung:
- gesetzliche Regelung: alle Vorstandsmitglieder gemeinsam
- lt. Satzung: z.B. Vorsitzender allein, Hauptkassier allein,
Vorsitzender und Hauptkassier gemeinsam...
Legitimation:
Beglaubigter Auszug neuesten Datums aus dem Vereinsregister
oder Protokoll der letzten Hauptversammlung und persönliche
Legitimation des/der vertretungsberechtigten Antragsteller(s).
Kontobezeichnung:
"Freunde und Förderer der Bankkaufmann-Seite e.V."
Name gemäß Eintragung im Vereinsregister
2. Rechtsfähige Stiftung (z.B. VW-Stiftung)
Kontoeröffnung:
- gesetzliche Regelung: alle Vorstandsmitglieder gemeinsam
- laut Satzung: z.B. Vorsitzender allein, Hauptkassier allein,
Vorsitzender und Hauptkassier gemeinsam...
Legitimation:
Genehmigungsurkunde oder Bescheinigung des Aufsichtsgremiums
oder Satzung und persönliche Legitimation der(s) vertretungsberechtigten
Antragsteller(s)
Kontobezeichnung:
Name laut der Genehmigungsurkunde oder Bescheinigung des Aufsichtsgremiums
oder Satzung
Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
1.) Nicht eingetragender Verein
a) mit Satzung
Kontoeröffnung:
siehe eingetragener Verein
Legitimation:
Satzung oder Protokoll der letzten Hauptversammlung und persönliche
Legitimation des/der vertretungsberechtigten Antragsteller(s)
Kontobezeichnung:
Name laut Statut
b) ohne Satzung
Kontoeröffnung:
- ein Vereinsmitglied alleine auf eigenen Namen
- ein Vereinsmitglied alleine mit Zusatz "XYZ-Verein"
- alle oder mehrere Vereinsmitglieder gemeinsam
Legitimation:
persönliche Legitimation des/der vertretungsberechtigten Antragsteller(s)
Kontobezeichnung:
Name des Vereinsmitgliedes evtl. mit Zusatz oder Name aller oder mehre Vereinsmitglieder
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Publiziert am: 2004-06-26 (79593 mal gelesen)