Investmentzertifikate
Grundlagen
Investmentzertifikate verbriefen ein Miteigentum an einen Sondervermögen eienr Kapitalanlagegesellschaft
Begriffe
Investmentanteile = Zertifikate
Sondervermögen = Fondsvermögen der Investmentfonds
Geld der Anleger darf nicht für Miete genutzt werden
Kapitalanlegergesellschaft KAG = Investmentgesellschaft
Gesetz für KAG = KAGG
Rechte der Aktionäre
· Teilnahme an der Hauptversammlung ( außer Vorzugsaktionäre)
· Anspruch auf Auskunft durch Vorstand
· Stimmrecht in der Hauptversammlung( Bank kann es für mich machen)
· Anpruch auf Anteil am Gewinn ( Dividende)
· Recht auf den Bezug junger ( neuer Aktien)
· Anspuch auf Anteil am Liquiditationserlös bei Auflösung der AG
· Wenn kein Gewinn dann kein Anspruch auf Zinsen
Rechte d. Investmentsparers ( der Investmentsparer erwirbt)
- Miteigentum nach Bruchteilen
- Anspruch auf Ertrag d. Fondsvermögen
- Beteilig am Kursgewinn, Bezugsrechterlöse, Miete Pachten, Zinsen
- Anspruch aus jederzeitige Rücknahme der Investanteile 1x am Tag
- Ausnahmen VL Anlage
- Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung d. Fondsvermögen
Aufforderungen der Kunden an Kapitalanlage
- Sicherheit
- Rentabilität
- Liquidität
Sicherheit
Gesetzliche Grundlage ist KAGG Die KAG zählt zu den KI und unterliegt deshalb dem KWG + der BAFIN. Außerdem ist Verwaltung + Management getrennt dabei hat die Depotbank die Kontrollfunktion
Risikostreuung 252 im LB - Anlagebeschränkungen
Erfolg
Professionelles Management ist Vorraussetzung für eine Gute Wertentwicklung
Größere Anlagebeträge zum Beispiel Aktienpakete ermöglichen höhere Renditen
Liquidität
Anteile müssen börsentäglich zurück genommen werden zum Rücknahmepreis
Bequemlichkeit
Anlage braucht sich um die Geldanlage nicht zu kümmern er kann einmalig regelmäßig oder unregelmäßig Beträge anlegen und ebenso können die Entnahmen gestaltet sein
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Publiziert am: 2005-12-18 (33479 mal gelesen)