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Unterschied CIF / FOB

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FOB London (Ein-Punkt-Klausel) CIF Hamburg (Zwei-Punkt-Klausel)
Pflichten des Exporteurs (Verkäufer)
-Lieferung ordnungsemäßer Ware
Übername aller Kosten bis die Ware an Bord des Schiffes verladen ist. Zum Beispiel
o Transport-Verladekosten bis Verladung der Ware an Bord
o Verpackungskosten
o Kosten für Genehmigungen oder Lizenzen
o Übernahme des Risikos der Beschädigung bzw. Verlustes der Ware bis die Reling des Schiffes im Verschiffungshafen überschritten wurde. (= Gefahrenübergang)
Pflichten des Exporteurs (Verkäufer)
- Besorgung des Schiffsraumes
- Übernahme der Beförderungs- und Versicherungskosten für Seefracht bis Hamburg
- Die Mindestversicherung muss den Kaufpreis zuzüglich 10% "imaginären" Gewinn abdecken, zum Beispiel Kaufpreis 50.000 USD -> Versicherungssumme: 55.000 USD
- Liefernachweis in Forum eines Konnossements (Bill of Lading) beschaffen
- Gefahrenübergang: Reling des Schiffes im Verschiffungshafen
Pflichten des Importeurs (Käufer)
- Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware
- Zahlung des Kaufpreises
- Übernahme aller Kosten ab Verschiffungshafen London, zum Beispiel
o Transport- und Verschiffungskosten bis zum Lieferort
o Kosten für Genehmigungen und Lizenzen ab Verschiffungshafen
o Benachrichtigung des Exporteurs über Namen und Abfahrt des Schiffes (=Schiffsraumbesorgung)
o Übernahme des Risikos der Beschädigung bzw. Verlustes der Ware ab Überschreiten der Reling im Verschiffungshafen
Pflichten des Käufers (Importeur)
- Ware im Bestimmungshafen an BOrd des Schiffes übernehmen
- Ablade-, Transport- und Versicherungskosten (Hamburg-Lierort) tragen
- Gefahrenübergang: Reling des Schiffes im Verschiffungshafen (London)
- Kostenübergang: Bestimmungshafen (Hamburg)









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Publiziert am: 2004-06-28 (75730 mal gelesen)

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