FOB London (Ein-Punkt-Klausel) | CIF Hamburg (Zwei-Punkt-Klausel) |
Pflichten des Exporteurs (Verkäufer)
-Lieferung ordnungsemäßer Ware Übername aller Kosten bis die Ware an Bord des Schiffes verladen ist. Zum Beispiel o Transport-Verladekosten bis Verladung der Ware an Bord o Verpackungskosten o Kosten für Genehmigungen oder Lizenzen o Übernahme des Risikos der Beschädigung bzw. Verlustes der Ware bis die Reling des Schiffes im Verschiffungshafen überschritten wurde. (= Gefahrenübergang) |
Pflichten des Exporteurs (Verkäufer)
- Besorgung des Schiffsraumes - Übernahme der Beförderungs- und Versicherungskosten für Seefracht bis Hamburg - Die Mindestversicherung muss den Kaufpreis zuzüglich 10% "imaginären" Gewinn abdecken, zum Beispiel Kaufpreis 50.000 USD -> Versicherungssumme: 55.000 USD - Liefernachweis in Forum eines Konnossements (Bill of Lading) beschaffen - Gefahrenübergang: Reling des Schiffes im Verschiffungshafen |
Pflichten des Importeurs (Käufer)
- Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware - Zahlung des Kaufpreises - Übernahme aller Kosten ab Verschiffungshafen London, zum Beispiel o Transport- und Verschiffungskosten bis zum Lieferort o Kosten für Genehmigungen und Lizenzen ab Verschiffungshafen o Benachrichtigung des Exporteurs über Namen und Abfahrt des Schiffes (=Schiffsraumbesorgung) o Übernahme des Risikos der Beschädigung bzw. Verlustes der Ware ab Überschreiten der Reling im Verschiffungshafen |
Pflichten des Käufers (Importeur)
- Ware im Bestimmungshafen an BOrd des Schiffes übernehmen - Ablade-, Transport- und Versicherungskosten (Hamburg-Lierort) tragen - Gefahrenübergang: Reling des Schiffes im Verschiffungshafen (London) - Kostenübergang: Bestimmungshafen (Hamburg) |
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Publiziert am: 2004-06-28 (75730 mal gelesen)