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Mietkautionskonto

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Mietkautionskonten



Variante 1
Sparknto auf den Namen des Vermieters
Vermieter ist zur gverzinslichen Anlage verplfichtet (3-monatige Kündigungsfrist - entwerder Termineinlage bzw. Spareinlage)
Kontoeröffnung auf den Namen des Mieters mit Vermerk "wegen Mietkaution"
Alleinverfügungsberechtigt: Die Vermieter Wirtschaftlich Berechtigte: Miter (es muss Name, Anschrift auf Vertrag festgehalten werden) -> kein Verfügungsrecht für den Mieter
Da kein Vermögen des Kontoinhabers -> Verzicht auf das AGB-Pfandrecht
Keine Freistellung möglich -> 30% Zast u. 5,5% Soli. -> Bank erstellt
Steuerbescheinigung -> Vermieter muss zum Mieter weiterleiten -> Mieter kann die abgeführte Zast und den Soli als Steuervorauszahlung geltend machen



Variante 2
Sparkonto auf den Namen des Mieters
Eröffnung durch Miter mit Zusatz "Mietkautionskonto" (Dokumententation des Namens des Vermieters in den Kontounterlagen)
Notwendig: Verpfändung des Sparguthabens an den Vermieter
Durch die Verpfändung wird der Vermieter Pfandgläubiger der Einlage und ist allein verfügungsberechtigt. Pfandanzeige an das KI des Mieters notwendig -> keine Auszahlung an den Miter
Rücktritt vom AGP-Pfandrecht
Übergabe der Sparurkunde bzw. Sparcard an den Vermieter als Sicherheit (Vermieter ist allein verfügungsberechtigt)
Erst nach Ablauf von vier Wochen sind Abhebungen zulässig.
Mieter wird vor der Auszahlung informiert, damit er gegen unberechtigte Ansprüche des Vermieters rechtlich vorgehen kann.
Zinsen stehen dem Mieter zu. Freistellungsauftrag kann gestellt werden.









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Publiziert am: 2006-02-17 (45088 mal gelesen)

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