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Überweisung

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Die Überweisung

Eine Überweisung ist die buchmäßige Übertragung einer Geldsummer vom Konto des Zahlungspflichtigen auf das Konto des Zahlungsempfängers.
Grundlage der Überweisung ist der Überweisungsauftrag des Zahlungspflichtigen (beleghaft oder beleglos -> DTA bzw. DFÜ)
Die Zahlung durch Überweisung ist Erfüllung der geschuldeten Leistung. Das ursprüngliche Schuldverhältnis erlischt, wenn die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers erfolgt und die Buchung endgültig geworden ist -> Forderung an Kreditinstitute
Eine endgültige Buchung liegt vor, wenn das Kreditinstitut die Daten der Gutschrift zur vorbehaltslosen Bekanntgabe an den Empfänger bereitstellt, z. B. Kontoauszug.

Zahlungsabwicklung durch Überweisung
Vor der Ausführung eines Überweisungsauftrages prüft das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, ob:
a) genügend Deckung auf dem Konto des Auftraggebers vorhanden ist.
b) Die Unterschrift des Auftraggebers mit der hinterlegten Unterschriftsprobe übereinstimmt.
c) die angegebene Bankleitzahl der Bankleitzahl des Empfängerkreditinsituts entspricht.

Rückruf von Überweisungen
Direktrückruf: Erstbeauftragtes Kreditinstitut ruft Überweisungsauftrag unmittelbar gegenüber Kreditinstitut des Überweisungsempfängers zurück.
Rückruf ist so lange zulässig, wie die Überweisung noch nicht ausgeführt ist, d. h. bis dem Zahlungsempfänger die vorbehaltslose Gutschrift erteilt worden ist.

Dauerüberweisungen (Dauerauftrag)
an regelmäßigen wiederkehrenden Terminen an denselben Zahlungsempfänger in gleich bleibender Höhe z.B. Mietzahlungen, Ratenzahlungen, Überträge auf Sparbuch etc.









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Publiziert am: 2004-06-26 (15758 mal gelesen)

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