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Nachweise und Prüfungen

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4.6 Nachweise und Prüfungen


Der Auszubildende hat in Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.
In der Mitte der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung vor der Industrie und Handelskammer statt. Die Teilnahme ist Vorraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Am Ende der Ausbildungszeit legt der Auszubildende die Abschlussprüfung Bankkaufmann/Bankkauffrau vor der IHK ab.
Der erfolgreiche Prüfungsteilnehmer erhält ein Prüfungszeugnis der Industrie IHK. Die Berufsqualifikation ist oft Vorraussetzung für den Zugang zu bankspezifischen Weiterbildungsgängen. Bankkaufleute haben auch gute Berufschancen in allen Industrie, Handel und anderen Dienstleistungsbereichen.









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Publiziert am: 2004-06-28 (12246 mal gelesen)

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