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Ausbildungsordnung

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4.2 Ausbildungsordnung/ Rahmenlehrplan

Grundlagen der bankfachlichen Ausbildung sind die Ausbildungsordnung Bankkaufmann vom 30.12.1997 für die betriebliche Ausbildung sowie der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz vom 17.10.1997 als verbindliche Vorgabe für die schulische Ausbildung. Die Berufsausbildung Bankkaufmann erfolgt damit nach bundeseinheitlichen Standards.

Betriebliche Ausbildung
Ausbildungsordnung Bankkaufmann
Schulische Ausbildung Rahmenlehrplan Bankkaufmann
1. Das auszubildende Unternehmen
· Stellung, Rechtsform und Organisation
· Personalwesen und Berufsbildung
· Informations- und Kommunikationssysteme
· Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
· Umweltschutz
2. Markt- und Kundenorientierung
· Kundenorientierte Kommunikation
· Marketing
· Verbraucher- und Datenschutz
3. Kontoführung und Zahlungsverkehr
· Kontoführung
· Nationaler Zahlungsverkehr
· Internationaler Zahlungsverkehr
4. Geld- und Vermögensanlage
· Anlage auf Konten
· Anlage in Wertpapieren
· Anlage in anderen Finanzprodukten
5. Kreditgeschäft
· Standardisierte Privatkredite
· Baufinanzierung
· Firmenkredite
6. Rechnungswesen und Steuerung
· Rechnungswesen
· Steuerung
1. Konten führen
2. Geld- und Vermögensanlagen anbieten
3. Besondere Finanzinstrumente anbieten und über Steuern informieren
4. Privatkredite bearbeiten
5. Baufinanzierungen und Firmenkredite bearbeiten
6. Auslandsgeschäfte abwickeln
7. Privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen ausrichten
8. Modelle für Marktentscheidungen nutzen
9. Einflüsse der Wirtschaftspolitik beurteilen
10. Unternehmensleistungen erfassen und dokumentieren
11. Kosten und Erlöse ermitteln und beeinflussen
12. Dokumentierte Unternehmensleistungen auswerten









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Publiziert am: 2004-06-28 (23323 mal gelesen)

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