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Ausbildungsdauer

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4.1 Ausbildungsdauer

Die Kreditinstitute schließen mit den Bewerbern einen Berufsausbildungsvertrag, der in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingetragen wird. Die Ausbildung beginnt mit einer nach dem Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens drei Monate beträgt.

In der Ausbildungsverordnung Bankkaufmann ist eine Ausbildungsdauer von 3 Jahren vorgegeben.

Dies ist normalerweise die erforderliche Zeitspanne zum Erreichen des Ausbildungsziels. Viele Kreditinstitute verkürzen jedoch die Ausbildungszeit für Abiturienten, Höhere Handelsschüler und Realschüler auf 2 oder 2½ Jahre. Außerdem kann jeder Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, sofern seine Leistungen dies rechtfertigen und der Ausbildungsbetrieb sowie die Berufsschule dies befürworten.









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Publiziert am: 2004-06-28 (38691 mal gelesen)

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