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Gesetzliche Grundlagen

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Außenwirtschaftsverkehr





zwischen verschiedenen Wirtschaftsgebieten AWG

Gesetzliche Grundlagen:
AWF ( Außenwirtschaftsgesetz)
AWV ( Außenwirtschaftsverfassung)

z.B.
Wirtschaftsgebiet:
Die BRD einschließlich Zolleinschlussgebiete

Gebietsansässig:
Natürliche Personen mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet + Juristische Personen + Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leistungen im Wirtschaftsgebiet

Gebietsfremd:
Natürliche Personen mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet + Juristische Personen + Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leistungen In Einen einem fremden Wirtschaftsgebiet










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Publiziert am: 2004-06-28 (11417 mal gelesen)

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