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Kreditsicherheiten abstrakt-akzessorisch

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Kreditsicherheiten


Wichtig ist die Unterscheidung von den Sicherheiten eines Kredites:
a) Akzessorische Sicherheiten (darunter versteht man Sicherheiten, die
von einer Forderung abhängig sind).
Darunter befinden sich:
- die Bürgschaft
- die Hpyothek
- das Pfandrecht an beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Rechten


b) die nichtakzessorischen Sicherheiten (dies sind Sicherheiten, die
nicht von Forderungen abhängig sind, d.h. sie sind abstrakt)
Hier befindet sich:
- die Sicherungsabtretung von Forderungen und anderen Rechten
- die Sicherungsgrundschuld
- sowie die Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen

Man bezeichnet die nichtakzessorischen Sicherheiten auch als
fiduziarisch sowie treuhänderische Sicherheiten.

©Bildungsverlag E1NS - Wirtschaftslehre des Kreditwesens









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Publiziert am: 2004-06-28 (142189 mal gelesen)

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