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Kaufmannsarten Teil II

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Die Kaufmannsarten

Istkaufmann (§1 HGB)

Kaufmann kraft eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetriebes => Eintragung in das Handelsregister hat deklaratorisch (rechtsbekundend) Wirkung

Kannkaufmann (§2 HGB od. §3 HGB)

Kaufmann kraft freiwilliger Eintragung in das Handelsregister
-> Kleingewerbebetreibende
-> Land- und Forstwirte auch mit Nebengewerbe (Mühle, Sägewerk)

=> Eintragung in das Handelsregister hat konstitutive Wirkung

Formkaufmann (§6 HGB)

Kaufmann kraft Rechtsform > AG, GmbH => Eintragung in das Handelsregister hat konstituve Wirkung









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Publiziert am: 2004-06-28 (18247 mal gelesen)

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