Kaufmannsarten Teil II[
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Die Kaufmannsarten
Istkaufmann (§1 HGB)
Kaufmann kraft eines in kaufmännischer Weise eingerichteten
Gewerbebetriebes
=> Eintragung in das Handelsregister hat deklaratorisch (rechtsbekundend)
Wirkung
Kannkaufmann (§2 HGB od. §3 HGB)
Kaufmann kraft freiwilliger Eintragung in das Handelsregister
-> Kleingewerbebetreibende
-> Land- und Forstwirte auch mit Nebengewerbe (Mühle, Sägewerk)
=> Eintragung in das Handelsregister hat konstitutive Wirkung
Formkaufmann (§6 HGB)
Kaufmann kraft Rechtsform > AG, GmbH
=> Eintragung in das Handelsregister hat konstituve Wirkung
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Publiziert am: 2004-06-28 (18247 mal gelesen)