1. Kennzeichen von Wertpapieren
* Wertpapier ist eine Urkunden
* Im Wertpapier ist ein privates Vermögensrecht verbrieft
* zur Ausübung des Rechts ist der Besitz des WP erforderlich
2. Einteilung der Wertpapiere
2.1 ... nach dem im Wertpapier verbrieften Recht
Das verbriefte Recht kann sein:
- eine (kzfr.) Forderung -> Forderungspapiere z.B. Schecks
- eine Mitgliedschaft -> Mitgliedschaftspapiere z.B. Aktie
- eine Sache -> sachenrecheliches. Wertpapier z. b. Hypothekenbrief
2.2 ... nach der Art der Übertragung
Inhaberpapiere -> (Inhaber-) Aktie
Orderpapiere -> geborene: Namensaktie
gekorene: Konnossement
Rektapapiere -> Sparbrief, Grundschuldbrief
2.3 ... nach dem im Wertpapier verbrieften Vermögenswert
Geldwertpapier -> verbriefte, kurzfr. Ford., ohne Ertragsanspruch
Warenwertpapier -> Rechte an schwimmender Ware
Kapitalwertpapiere -> Anteilsrechte oder Forderungen mit Anspruch
auf Ertrag (-> Effekten)
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Publiziert am: 2004-06-28 (17324 mal gelesen)