Inhalte, Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag[
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Inhalte, Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag
Abschluss des Arbeitsvertrages
• Sonderform des Dienstvertrages
• verpflichtet Arbeitnehmer zu Leistungen für den Arbeitgeber
• Arbeitgeber verpflichtet sich zur Lohnzahlung
Formfreiheit
• muss nicht schriftlich erfolgen
• Ausnahme: Befristung
Mitteilungspflichten
Falls Arbeitsvertrag nicht schriftlich, dann sind folgende Mindestinhalte
innerhalb eines Monats schriftlich zu fixieren:
• Name und Anschrift der Vertragsparteien
• Beginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses
• Arbeitsorte
• Bezeichnung bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
• Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgeltes
• vereinbarte Arbeitszeit
• Dauer des jährlichen Urlaubs
• Kündigungsfristen
• Allg. Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- und
Dienstvereinbarungen
Dauer
• unbefristet/ auf bestimmte Zeit
• befristet (enden bei Zeitablauf oder bei erreichen eines bestimmten
Zwecks ohne Kündigung)
o dürfen nur abgeschlossen werden, wenn ein sachlicher
Grund vorliegt (vorübergehende Vertretung, Saisonarbeit, Aushilfsarbeiten,
Arbeitsvertrag auf Probe)
o Laufzeit max. 24 Monate
o maximal 3 mal verlängert
Probezeit
Arbeitsverhältnis, für das alle arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten
• 2 Formen:
o unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Vorgeschalteter
Probezeit (max. 6 Monate); gesetzliche Kündigungsfrist = 2 Wochen
o Probezeit als befristetes Arbeitsverhältnis
vereinbart, Ende: Fristablauf ohne Kündigung
Arbeitszeit (§ 1 Abs. 1 Arbeitsgesetz)
• ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepause
• regelmäßige Werktätige Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten,
d.h. max. 48 Stunden pro Woche
• bei täglicher Arbeitszeit > 6 Stunden => Pause mind. 30 Minuten
• bei täglicher Arbeitszeit > 9 Stunden => Pause mind. 45 Minuten
• Zwischen Ende und Beginn der Arbeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit
von 11 Stunden liegen
Pflichten des Arbeitnehmers
Hauptpflicht = Dienstpflicht
• Der AN hat die versprochenen Dienste persönlich zu leisten
• Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag bestimmen, wo und wann
Dienstleistungen zu erbringen sind
Nebenpflichten
• Er darf Dritten keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse mitteilen
• Unterlassen ruf- und Kreditschädigende Äußerungen
• Gehorsamspflicht
o Der AN ist verpflichtet, den Weisungen des AG nachzukommen
o in der Betriebsordnung festgelegt: Telefonbenutzung,
Rauchverbot, Wettbewerbsverbot
o keine Unlautere Konkurrenz
• Treuepflicht
o Der AN hat auch die Pflicht, schaden vom AG abzuwenden und
das Betriebsinteresse zu fördern
Folgen bei Pflichtverletzungen
Kommt ein AN seiner Hauptpflicht nicht oder seinen Nebenpflichten nicht oder nur
unzureichend nach, so kann dies bis zu einer Lohnminderung, Kündigung oder
Schadensersatzpflicht führen.
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Publiziert am: 2004-06-28 (43869 mal gelesen)