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Bürgschaft

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Die Bürgschaft

Merkmale einer Bürgschaft:
   
- Regelung im BGB §§765-778
    - Die Bürgschaft ist ein Vertrag
    - Die Bürgschaft ist nur eine bonitätsmäßige Sicherheit
    - Schriftform §766 BGB

    - KI (Gläubiger) benötigt eine Sicherheit
    - Alle, die Kaufleute, für die eine Bürgschaft ein handelsübliches Geschäft darstellt, sind berechtigt, Bürgschaftserklärungen auch mündlich Abzugeben

Voraussetzung einer Bürgschaft:
   
- Geschäftsfähigkeit des Bürgen
    - gute Bonität
    - Einwilligung zur SCHUFA
    - Widerrufsbelehrung lt. §§ 312, 355 BGB

Bürgschaftsformen:
   
- selbstschuldnerisch
    - gewöhnlich

Bürgschaftsarten:
   
- Höchstbetragsbürgschaft – nach oben Begrenzbar
    - Bürgschaft
    - Mitbürgschaft – gesamtschuldnerisch
    - Teilbürgschaft – mehrere Bürgen haften teilweise
    - Rückbürgschaft – Bürgschaft für Bürge


Erlöschen der Bürgschaft
   
- erlöschen der Hauptverbindlichkeit
    - befristete Bürgschaft
    - Recht vom Widerspruch in Anspruch genommen









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Publiziert am: 2004-06-28 (19524 mal gelesen)

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