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Barney Director
Dabei seit: Apr 2005 Beiträge: 172 Wohnort: München
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Verfasst am: Fr 15 Apr, 2005 15:12 Titel: |
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also vor dem auswahlverfahren bei der DreBa musste ich nen Personalbogen abgeben wo auch gefragt wurde ob ich vorbestraft bin oder gegen mich ermittelt wird ob du später ein Führungszeugniss brauchst weiss ich nich bin nämlich nich weiter gekommen |
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Forum
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Verfasst am: Fr 15 Apr, 2005 15:12 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: Sa 16 Apr, 2005 16:48 Titel: |
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Wir mussten das Zeugnis unbedingt vorlegen - ohne dem hattest du gar keine Chance.
Aber mal im Ernst, bei 98% aller Bewerber sind doch gar keine Einträge vorhanden? |
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Andre_spk Gast
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Verfasst am: Sa 16 Apr, 2005 19:40 Titel: |
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Also wir müssen einen Bogen ausfüllen wo auch noch solchen Sachen gefragt wird. Ich arbeite bei einer Sparkasse |
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Marcus Analyst
Dabei seit: Mar 2005 Beiträge: 7 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: So 17 Apr, 2005 10:24 Titel: |
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Also ich muss es auch unbedingt vorlegen, anscheinend geht es hauptsächlich um vermögensdelikte... |
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Barney Director
Dabei seit: Apr 2005 Beiträge: 172 Wohnort: München
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Verfasst am: So 17 Apr, 2005 11:45 Titel: |
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Wieso hauptsächlich um Vermögensdelikte??? |
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Kuecken Director
Dabei seit: Nov 2004 Beiträge: 165 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Mi 20 Apr, 2005 12:25 Titel: |
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Ich denk es geht um alles. Aber wenn du vor Jahren mal nen Kaugummi geklaut hast wird dir keiner ein Schuh draus drehen. Aber wenn du z.B. im Großen Umfang an Kursmanipulation, Insidergeschäften etc. beteiligt warst werden die dich kaum einstellen.
Ich brauchte keine polizeiliches Führungszeugnis. _________________ Ich liebe Katzen, sie schmecken wie Hühnchen!!!!
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H-I-O-B Gast
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Verfasst am: Di 14 Jun, 2005 8:13 Titel: |
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Ich denke schon das es eine Rolle spielt, weil der geklaute Kaugummi steht ja nicht drin. Dort werden wirklich nur Dinge eingetragen wo du wirklich verurteilt worden bist |
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gaga Analyst
Dabei seit: Jul 2005 Beiträge: 28
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Verfasst am: Do 07 Jul, 2005 12:05 Titel: |
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und wenn du nach Jugenstrafrecht verurteilt wurdest und nicht in Jugendhaft kamst steht auch nichts auf dem polizeilichen Führungszeugniss, also als Jugendlicher kommen da nur sehr schwere Fälle von Körperverletzung,Raub und ähnlichem rauf. |
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Forum
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Verfasst am: Do 07 Jul, 2005 12:05 Titel: |
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Gast
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Verfasst am: Do 07 Jul, 2005 16:11 Titel: |
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Im Führungszeugnis steht nicht alles drin.
Auch wenn man verurteilt wurde steht es nicht immer drin.
Erst ab einer Strafe von 90 Tagessätzen wird die Verurteilung im Führungszeugnis vermerkt.
Also wenn man wegen Körperverletzung verurteilt wurde aber eine Strafe von 50 Tagessätzen zu 20€ zu zahlen hat, steht dies 100% nicht drin. |
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