[ Gehalt nach der Ausbildung ]
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3
|
|
Autor |
Nachricht |
devilchen Associate
Dabei seit: Jun 2007 Beiträge: 36
|
Verfasst am: Mo 11 Jun, 2007 23:45 Titel: |
|
|
hallo,
ja es gilt natürlich auch die tarifbestimmung, allerdings gibt es bei uns noch andere prämien, die nicht nach tarifklasse gehen, allerdings habe ich dieses prinzip nie so wirklich verstanden, un dich habe es auch aufgegeben |
|
|
|
|
Forum
|
Verfasst am: Mo 11 Jun, 2007 23:45 Titel: |
|
|
|
|
|
|
|
Gast
|
Verfasst am: Fr 21 Sep, 2007 18:02 Titel: |
|
|
Knalltüte hat folgendes geschrieben: | wird bei den Spaßkassen nicht nach Tarif gezahlt?
wie zum Beispiel diese Liste hier
w w w.bankkaufmann.com/c-33-Ausbildungsverguetung.html
bin zwar kein Bankkaufmann aber wer mehr als 1.300 EUR netto (fast 2.100 brutto) bekommt gehört sicherlich zu den Besserverdienern auch auf andere Ausbildungen bezogen.
Bin ehrlich gesagt ein bisschen erstaunt was hier teilweise gezahlt wird. Hätte jetzt mit 1.200 EUR Einstiegsgehalt als Maximum gerechnet.
Gruß
Knalltüte |
|
|
|
|
|
Gast
|
Verfasst am: Mo 24 Sep, 2007 18:12 Titel: |
|
|
Hallo,
kann mir hier vielleicht jemad sagen in welche TG man einsteigt nach einem abgeschlossenen BA Studium??
Über Antworten wäre ich sehr dankbar. |
|
|
|
|
|
|
|
Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3
|
Seite 3 von 3 |
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|