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hierundhu
[ Ausbildung & trotzdem Kindergeld??? ]
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Phoeni
Department Head


Dabei seit: Jan 2007
Beiträge: 4275
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do 18 Jan, 2007 15:12    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ja das ist noch son ding! könnten die ruhig bezahlen die teuren anzüge und kostüme!

Ich meine von nem Bankkaufmann bzw von ner bankkauffrau erwartet man doch immer, dass sie top gekleidet sind.

und das soll man sich dann neben miete, essen, strom usw. usw. auch noch leisten können!
 
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Verfasst am: Do 18 Jan, 2007 15:12    Titel:  



 
anny
Department Head


Deutsche Bank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Jan 2007
Beiträge: 3445
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Do 18 Jan, 2007 18:58    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

hey phoeni,

dass ist echt nen ding - arbeitskleidung wird übernommen aber keine anzüge (was ist ein anzug denn dann?). und all die azubis die alleine leben kommen kaum mit ihrer kohle aus... hoffe ich kann das alles regeln,... sonst müsste ich ja nackt auf arbeit erscheinen und die wasserbehälter austrinken --- ein sehr nettes bild.

bab bekommt dann auch nicht jeder, eine solche verarschung!

ich wohne jetzt schon seit 2 jahren alleine und so sparsam wie ich ist ja nun keiner - wenn ich mir aber vorstelle ich bekomme kein kindergeld mehr (weil die da bei der kasse nen schlechten tag haben oder so),... *boah* während der ausbildung steh ich ja genauso da wie mit arbeitslosengeld II,...


ach und zu dir benji von deinen tipps brauche ich noch mehr,... da fällt mir noch was zu dir ein Very Happy
ich kann mir richtig gut vorstellen wie du vor deinem rechner sitzt und dich über alles hier aufregst - ich hoffe auf arbeit kannst du abschalten Very Happy

bei allen beiträgen hier bist du der einzige, den ich so richtig bildlich vor augen habe.... Evil or Very Mad Arrow Cool

lg Wink Anny
 
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Phoeni
Department Head


Dabei seit: Jan 2007
Beiträge: 4275
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do 18 Jan, 2007 19:03    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

der teufel ist aber niedlich Evil or Very Mad
_________________
:-*
 
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Phoeni
Department Head


Dabei seit: Jan 2007
Beiträge: 4275
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do 18 Jan, 2007 19:06    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

hihi Evil or Very Mad

achso und anzüge werden deshalb nicht übernommen, weil sie nicht wirklich als arbeitskleidung erscheinen. Blaue Latzhose und Arztkittel werden im privaten Gebrauch nicht getragen und gelten deshalb als Arbeitskleidung!

Son quatsch mein freund rennt fast nur in Arbeitskleidung rum!
_________________
:-*
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Sa 03 Feb, 2007 22:16    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

normalerweise kriegst du kein Kindergeld mehr. Aber mit dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge von beispielsweise 100€ würdest du wieder kindergeld bekommen. Denn der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge wird vom sozialversicherungspflichtigem Einkommen abgezogen wird.
 
Knalltüte
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 07 Feb, 2007 17:55    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Zitat:
normalerweise kriegst du kein Kindergeld mehr. Aber mit dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge von beispielsweise 100€ würdest du wieder kindergeld bekommen. Denn der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge wird vom sozialversicherungspflichtigem Einkommen abgezogen wird.

Es werden derzeit nur die gesetzlichen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung von den Einkünften und Bezügen abgezogen. Der BFH hat erst kürzlich entschieden, dass private Krankenversicherungsbeiträge im Zuge der Gleichberechtigung auch von den Einkünften und Bezügen abgezogen werden dürfen.

Außerdem ist zu bedenken, dass bestimmte steuerfreie Zahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wie zum Beispiel die Direktversicherungen und Pensionsfonds zu den Bezügen zählen und somit sich schädlich auf den Grenzbetrag von 7.680 EUR auswirken. Dazu sei aber gesagt, dass man von den Bezügen eine Kostenpauschale von 180 EUR abziehen kann. Zu den Bezügen zählt übrigens auch der nicht ausgeschöpfte Sparer-Freibetrag.

Die Aussage, dass Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge die maßgebenden Einkünfte und Bezüge mindern ist falsch, zumal diese keine Pflichtbeiträge darstellen und somit nicht zwangsläufig sind. Der Beschluss vom 11.01.2005 ist nämlich nicht auf alle Versicherungsbeiträge auszuweiten.
Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn die Familienkassen diese Beiträge anerkennen, zumal die Bearbeiter dort keine steuerrechtliche Ausbildung haben und zu deutsch keine Ahnung haben.

Gruß
 
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