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hierundhu
[ Kindergeld während d. Ausbildung? ]
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Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Di 06 Jan, 2009 21:24    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

blubberchen hat folgendes geschrieben:
Nein..WOhn nimmer daheim.
Ist der Freibetrag dann höher? oO


nein, deine wohnsituation hat darauf keinen einfluss.

die werbungskostenpauschale beträgt immer 920€


wieviele gehälter bekommst du, gibts sonderzahlungen etc...

wenn du "nur" die normalen 12 gehälter bekommst, wäre kindergeld wohl auch ohne erhöhte werbungskosten möglich.
nur die meisten bekommen eben 13 gehälter etc.

solange du aber unter die 7668€ kommst bekommst es noch.
_________________
Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
 
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Verfasst am: Di 06 Jan, 2009 21:24    Titel:  



 
blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Di 06 Jan, 2009 21:33    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Bekomm sogar 13 Gehälter und 155 Euro Urlaubsgeld..Und trotzdem isses Kindergeld fürs nächste Jahr genehmigt worden Wink

Und wenn ichs selbst rechne komme ich auch abzüglich der Sozialbeiträge und der Werbekostenpauschale auf unter die Grenze.
 
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IHS-HSH-Nordbank
Analyst


Sparkasse
2. Lehrjahr

Dabei seit: Dec 2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Mi 07 Jan, 2009 1:34    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hi,

du kriegst noch Kindergeld, wenn du eine Firmenrente mit Entgeltumwandlung machst.
 
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egal
Analyst


Dabei seit: Jan 2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi 07 Jan, 2009 16:08    Titel: und noch ne frage ;) Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallooo,

tut mir leid,dass ich auch meinen senf dazu geben muss aber auch ich habe eine Frage Wink. Ich trage erst mal meinen Fall zusammen soweit ich schon alles verstanden habe.

Also habe ich die chance kindergeld noch zubekommen.

- Ausbildung in Dortmund -> Einkommen 1. Lehrjahr 807€ ( x12 = 9684)

So was darf ich alles davon abrechnen?

Ich habe gehört, dass es um den Bruttobetrag geht, andererseits dürften wohl Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden, also doch Netto, oder was jetzt? Dazu kommt, dass ich ein Zimmer in einem Wohnheim brauche, weil ich nicht aus Dortmund herkomme und deswegen eine Unterkunft brauche. Diese wird um den Dreh 150€ Kosten. Evtl. kommen noch Kosten für Lehrbücher hinzukommen.

Ich habe hier und da auch was von einem pauschalen Werbungskostenbetrag von 920€ gehört, den man absetzen kann. Also was kann man jetzt alles absetzen?? Nur die Sozialversicherungsbeiträge,die Wohnkosten/Fahrkosten oder darf ich dafür einfach nur pauschal 920€ absetzen.

Und wie hoch sind die sozialversicherungsbeiträge insgesamt zusammen? Wie viele %?

Vielen Dank für eure Hilfe und Erklärungen, ich bin leider noch nicht so fit in dem Wirrwarr.Danke!!!
 
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mouth
Director


Dabei seit: Feb 2007
Beiträge: 183

BeitragVerfasst am: Mi 07 Jan, 2009 20:44    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

blubberchen hat folgendes geschrieben:
Bekomm sogar 13 Gehälter und 155 Euro Urlaubsgeld..Und trotzdem isses Kindergeld fürs nächste Jahr genehmigt worden Wink

Und wenn ichs selbst rechne komme ich auch abzüglich der Sozialbeiträge und der Werbekostenpauschale auf unter die Grenze.


na, wenn da in nem jahr nicht einer doof guckt, weiler er das kindergeld von einem ganzen jahr zurückzahlen soll Twisted Evil

biste bei der citi?
dann kann ich dir definitiv sagen, dass du im 2. lehrjahr, wenn du nicht gerade 2000-3000€ werbungskosten ausm stein schlagen kannst, auf keinen fall mehr kindergeld bekommst.

das kannste dir auch selber ausrechnen, dass du nicht mehr als 650€ netto haben darfst um kindergeld zu bekommen
(bei 13 gehältern, urlaubsgeld und berücksichtigung der pauschale von 920€)
 
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blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Mi 07 Jan, 2009 20:52    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ja und BErücksichtigung der ABzüge wegen der Sozialversicherung Wink
Da kommst net über die Grenze.
Aber eh egal, es Geld wird angelegt, eben damit ichs hab, wenn dies zurückwollen.
 
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Kakashi
Associate


Deutsche Bank
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Oct 2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: Mi 07 Jan, 2009 22:19    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

was sind werbungskosten?
Ich verdiene im 1.LJ : 750€ brutto im 2. 810€
bekomm ich also auch noch im 2. Jahr Kindergeld?

Ich wohne nicht in der nähe des Ausbildungsortes, muss mit der OEg jeden tag 40 minuten hinfahren.
 
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mouth
Director


Dabei seit: Feb 2007
Beiträge: 183

BeitragVerfasst am: Mi 07 Jan, 2009 22:27    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

blubberchen hat folgendes geschrieben:
Ja und BErücksichtigung der ABzüge wegen der Sozialversicherung Wink
Da kommst net über die Grenze.
Aber eh egal, es Geld wird angelegt, eben damit ichs hab, wenn dies zurückwollen.


ich hab von 650€ netto geschrieben. da sind sozialversicherungsbeiträge schon abgezogen.
du bekommst doch bestimmt auch noch fahrgeld jeden monat? musste auch noch dazurechnen, sowie die 40€ vl.

also, glaubs mir, du wirst definitiv zurückzahlen müssen, wenn du nicht einiges an werbungskosten auftreiben kannst. hab mich in letzter zeit viel mit dem thema kindergeld beschäftigt Very Happy
 
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Verfasst am: Mi 07 Jan, 2009 22:27    Titel:  



 
mk
Analyst


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Mi 07 Jan, 2009 23:01    Titel: riester Antworten mit Zitat nach oben ... 

hey,
wenn ich mich mal einmischen darf;)
also bzgl. werbungskosten kann ich jedem nur ans herz legen nen riestervertrag abzuschließen, somit kann man bis zu 2100 euro pro jahr an einkommen drücken, d.h. man bekommt in allen lehrjahren kindergeld nur steht es einem eben indirekt zur verfügung respektive wird in die riester-rente eingezahlt aber zumindest geht es nicht an den staat sondern dient der altersvorsorge.. wenn man genau rechnet muss man jedoch nich alles in die riester vorsorge einzahlen sondern bleibt auch n bissel bar übrig, gleiches gilt auch wenn mal kapitallebensversicherungen hat, sind auch absetzbar..
gruß
 
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blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Mi 07 Jan, 2009 23:30    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Fahrtkosten musst du nicht anrechnen.
Ebensowenig wie die VL.

Hab vor 2 Monaten den Spaß gehabt, mich mit der Kindergeldstelle auseinander setzen zudürfen, da die net in der Lage waren, mir zu sagen, was ich nu alles angeben muss oder net.

Aber definitiv muss man keine VL und kein Fahrtgeld mitrechnen.
 
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