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egal Analyst
Dabei seit: Jan 2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Do 08 Jan, 2009 11:05 Titel: wohnungskosten |
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wie ist das eigntlich, wenn man eine wohnung nehmen "muss" weil man weit von zu hause eine ausbildung hat. sagen wir man würde normalerweise ein zimmer in einem wohnheim nehmen, was günstig wäre, würde, dann aber einige hunert euro über den 7680 euro liegen. könnte man sich dann einfach eine hundert euro teuere wohnung besorgn und die anrechnen lassen. ich mein man hätte dann eine bessere wohnung, muss zwar mehr bezahlen, aber dafür bekommt man ja auch dann kindergeld, sehe ich das falsch? |
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Forum
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Verfasst am: Do 08 Jan, 2009 11:05 Titel: wohnungskosten |
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mk Analyst
Dabei seit: Aug 2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: Do 08 Jan, 2009 23:00 Titel: |
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blubberchen hat folgendes geschrieben: | Fahrtkosten musst du nicht anrechnen.
Ebensowenig wie die VL.
Hab vor 2 Monaten den Spaß gehabt, mich mit der Kindergeldstelle auseinander setzen zudürfen, da die net in der Lage waren, mir zu sagen, was ich nu alles angeben muss oder net.
Aber definitiv muss man keine VL und kein Fahrtgeld mitrechnen. |
das seh ich aber ganz anders!
s.a. die internetseite der ba für familie..
ausdrücklich alle einkommensarten, dazu zählen natürlich auch vl! |
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blubberchen Managing Director
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 303
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Verfasst am: Fr 09 Jan, 2009 0:26 Titel: |
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Ich hab da angerufen und nachgefragt..Du musst nur dein Brutto Gehalt angeben..Das was im Vertrag steht..Und ansonsten noch STEUERFREIE bezüge..
Steht übrigens auch in dem Formular drin, wenn man das bekommt. |
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mk Analyst
Dabei seit: Aug 2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: Fr 09 Jan, 2009 2:15 Titel: |
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is ja nich wahr..
h*tp://w*w.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Bezuege.html
"Bezüge sind insbesondere:
..
Ausbildungshilfen jeglicher Art
.."
weiter unten auf der seite:
"Ausbildungshilfen
Bezüge sind alle als Zuschuss gewährten Leistungen, die einem in Ausbildung befindlichen Kind zufließen. Auf die Herkunft dieser Mittel kommt es nicht an. Damit gelten auch Studienbeihilfen und Stipendien als Bezüge, die von Privatpersonen oder von Stiftungen des privaten Rechts gezahlt werden.
Ausbildungshilfen stellen insbesondere in folgenden Fällen Bezüge dar:
* Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), soweit als Zuschuss gezahlt
* Berufsausbildungsbeihilfe (auch Aufstockungsbeträge nach landesrechtlichen Vorschriften)
* Leistungen zur Teilhabe an Arbeitsleben, die von der Agentur für Arbeit gezahlt werden
* Unterhaltsgeld der Agentur für Arbeit (auch Aufstockungsbeträge nach landesrechtlichen Vorschriften)
* Übergangsgeld von Trägern der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung
* Eingliederungshilfe der Agentur für Arbeit
* Erziehungsbeihilfe nach § 27 Bundesversorgungsgesetz
Ob bestimmte Ausbildungshilfen gegebenenfalls nicht als Bezüge angerechnet werden, erfahren Sie direkt bei Ihrer Familienkasse."
Letzteres trifft vllt. auf dich und deine Familienkasse zu, grundsätzlich bleibe ich dabei, vl sind berechnungspflichtig!! |
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blubberchen Managing Director
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 303
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Verfasst am: Fr 09 Jan, 2009 14:58 Titel: |
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Stimmt..DU hast Recht,.
VL müssen wirklich angegeben werden. Allerdings jedoch keine Fahrtkosten.
Wobei das auf der von dir zitierten HP sich wiederspricht..
Einmal: Zu den Bezügen zählen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht zu versteuern sind (also nicht zu den Einkünften gehören), sowie pauschal versteuerter Arbeitslohn.
Und dann: Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem Vermögensbildungsgesetz
Dabei werden VL ja versteuert.
Zuletzt bearbeitet von blubberchen am Fr 09 Jan, 2009 15:05, insgesamt einmal bearbeitet |
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blubberchen Managing Director
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 303
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Verfasst am: Fr 09 Jan, 2009 15:02 Titel: |
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Wiggle Moderator
Deutsche Bank Ausgelernt
Dabei seit: Nov 2006 Beiträge: 339 Wohnort: Parchim
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 15:01 Titel: |
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Es ist nicht das Netto, sondern das zu versteuernde Einkommen bin ich der Meinung?! *g*
Ich blick da auch noch nicht recht durch.
Wenn es das zu versteuernde Einkommen ist, dann darfst du die Sozialabgabgen abziehen, aber das ist ja noch nicht Netto. Im ersten Jahr zahl ich noch keine Steuern. Aber jetzt 2009 wirds wohl darauf hinauslaufen.
Diese ganzen Formulare hat mir meine Mutter in die Hand gedrückt. Die habe ich nach Frankfurt geschickt und die kamen dann in schöner Form wieder zurück. Also wenig Arbeit.
Kindergeld habe ich 2008 noch bekommen, jetzt nicht mehr. Tja |
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mouth Director
Dabei seit: Feb 2007 Beiträge: 183
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 17:12 Titel: |
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warum sollte man die fahrtkosten nicht anrechnen sollen.
du bekommst ja keine fahrkarte von deinem ag, sondern du bekommst das mit auf deinen bruttolohn.
die fahrtkosten die wir bekommen, sind im endeffekt ganz normaler bestandteil von deinem bruttolohn.
guck doch einfach was aufm lohnzettel oben unterm strich steht und zieh die sozialabgaben ab, dann weißte was du ansetzen musst.
am besten machste das auch noch im nachhinein mit dem dezember-lohnzettel. dann haste genau die jahreswerte |
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Forum
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 17:12 Titel: |
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Knut Department Head
Deutsche Bank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 768
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 17:55 Titel: |
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Wiggle hat folgendes geschrieben: |
Diese ganzen Formulare hat mir meine Mutter in die Hand gedrückt. Die habe ich nach Frankfurt geschickt und die kamen dann in schöner Form wieder zurück. Also wenig Arbeit.
Kindergeld habe ich 2008 noch bekommen, jetzt nicht mehr. Tja |
Was für Formulare? |
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blubberchen Managing Director
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 303
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 18:06 Titel: |
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Die man normalerweise bekommt, wenn man über 18 ist und die regel Schulzeit rum ist..Musst dann an deinen Betrieb weitergeben, die füllen den aus und die Kindergeldkasse entscheidet dann, ob du fürs nächste Jahr Kindergeld bekommst oder nicht. |
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