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Wiggle Moderator
Deutsche Bank Ausgelernt
Dabei seit: Nov 2006 Beiträge: 339 Wohnort: Parchim
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 18:12 Titel: |
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Korrekt. Deine Mutter / Eltern, werden da von der Familienkasse einige Briefe bekommen.
Die wollen immer und immer wieder Nachweise, was du hast, bekommst und bekommen wirst und nach 2 oder 3 Jahren bekommen hast. Echt schlimm |
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Forum
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 18:12 Titel: |
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blubberchen Managing Director
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 303
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 18:17 Titel: |
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Deswegen..
Auch wenns die genehmigt wird im zweiten Lehrjahr..Das Geld auf keinen Fall ausgeben, sondern lieber aufs Sparbuch einzahlen.
Die können nämlich alles bis zu vier Jahre im Nachhinein zurückverlangen. Und da des dumm wäre, auf einen Schlag fast 2000 Euro zurückzahlen zu müssen.
Das Geld lieber anlegen solange..Dann hast wenigstens die Zinsen |
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Wiggle Moderator
Deutsche Bank Ausgelernt
Dabei seit: Nov 2006 Beiträge: 339 Wohnort: Parchim
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Verfasst am: So 11 Jan, 2009 18:18 Titel: |
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Totaler Mist auf jeden Fall. Lieber nicht genehmigt bekommen und im Nachinein holen, als haben, ausgeben und dann zurückzahlen. |
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blubberchen Managing Director
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 303
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Verfasst am: Mi 14 Jan, 2009 23:10 Titel: |
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Mal ne Frage.
Kann ich mir anrechnen lassen beim Kindergeld, dass ich für die Ausbildung ausgezogen bin? Beim alten Formuluar bis 2006 gabs dafür extra platz...Aber bei dem neuen gibts da nix mehr für..Trotzdem mal versuchen? |
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Michiii Moderator
Ausgelernt
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 583 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: Mi 14 Jan, 2009 23:29 Titel: |
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blubberchen hat folgendes geschrieben: | Mal ne Frage.
Kann ich mir anrechnen lassen beim Kindergeld, dass ich für die Ausbildung ausgezogen bin? Beim alten Formuluar bis 2006 gabs dafür extra platz...Aber bei dem neuen gibts da nix mehr für..Trotzdem mal versuchen? |
Falls du damit die Mietkosten meinst...nein, sind nicht anrechenbar. _________________ Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung. |
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banker1989 Analyst
Dabei seit: Oct 2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: Mi 14 Jan, 2009 23:33 Titel: |
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Neu ab diesem Jahr ist, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen (=Zinsen;) bis zum SparerPauschbetrag von 801 nicht mehr für die Berechnung des Kindergeldes zählen
Und darüber kommt ja wahrscheinlich keiner von uns. Und wenn doch, braucht er auch kein Kindergeld mehr |
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Wiggle Moderator
Deutsche Bank Ausgelernt
Dabei seit: Nov 2006 Beiträge: 339 Wohnort: Parchim
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Verfasst am: Mi 14 Jan, 2009 23:37 Titel: |
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banker1989 hat folgendes geschrieben: | Neu ab diesem Jahr ist, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen (=Zinsen;) bis zum SparerPauschbetrag von 801 nicht mehr für die Berechnung des Kindergeldes zählen
Und darüber kommt ja wahrscheinlich keiner von uns. Und wenn doch, braucht er auch kein Kindergeld mehr |
Also so abwägig ist das gar nicht Zumindest nicht bei "guten" Zinsen. Also na gut.... macht euch keine Sorgen Die werden ja die nächsten Jahre eh nüscht |
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mouth Director
Dabei seit: Feb 2007 Beiträge: 183
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Verfasst am: Mi 28 Jan, 2009 18:56 Titel: |
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hab mal wieder ne kleine frage zum kindergeld:
wie siehts denn aus, wenn ich im rahmen meiner ausbildung 4 wochen in ner anderen filiale gearbeitet habe. (60km einfacher weg)
hab die fahrtkosten auch vom AG erhalten.
kann ich das trotzdem mit ansetzen? können die das irgendwie rausfinden, dass die fahrtkosten vom AG bezahlt wurden? (nicht über normales gehalt)
gleiches gilt auch für die spesen von 8 € für diese tage.
das würd mich nämlich total aus der sch***** reiten, wenn ich das mit ansetzen könnte. |
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Forum
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Verfasst am: Mi 28 Jan, 2009 18:56 Titel: |
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blubberchen Managing Director
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 303
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Verfasst am: Mi 28 Jan, 2009 21:08 Titel: |
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Probiers einfach mal
Wenn sies nicht genehmigen, werden sies dir ja mitteilen. |
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JCB80 Associate
Deutsche Bank
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 33
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Verfasst am: So 13 Dez, 2009 23:53 Titel: |
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mouth hat folgendes geschrieben: | hab mal wieder ne kleine frage zum kindergeld:
wie siehts denn aus, wenn ich im rahmen meiner ausbildung 4 wochen in ner anderen filiale gearbeitet habe. (60km einfacher weg)
hab die fahrtkosten auch vom AG erhalten.
kann ich das trotzdem mit ansetzen? können die das irgendwie rausfinden, dass die fahrtkosten vom AG bezahlt wurden? (nicht über normales gehalt)
gleiches gilt auch für die spesen von 8 € für diese tage.
das würd mich nämlich total aus der sch***** reiten, wenn ich das mit ansetzen könnte. |
Nein, kannst du nicht. Bin mir nicht sicher ob die es rausfinden können, aber ich wirds nicht versuchen, denn es ist illegal. |
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