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[ poliz. Führungszeugnis ]
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Di 19 Aug, 2008 18:02    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Kommt auf den Pegel und den Grund, weshalb man angehalten wurde, an.
_________________
Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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Verfasst am: Di 19 Aug, 2008 18:02    Titel:  



 
Phil90
Director


Dresdner Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 290

BeitragVerfasst am: Di 19 Aug, 2008 22:38    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Das kommt, wie Spaddel schon sagt, auf den Grund an. Wenn es eine Straftat darstellt wird es natürlich ins Strafregister aufgenommen.

Bsp. du hast 0,x (x>5 ^^) Promille und fährst Schlangenlinien und stellst damit eine Gefahr für Andere, aufgrund deiner Fahruntüchtigkeit, dar, dann gleicht das einer Straftat. Die Fahruntüchtigkeit kann auch auf der Polizeiwache nachgewiesen werden (durch motorische Tests, die i.d.R. von einem Arzt durchgeführt werden).
Genug der Details Wink , aufjedenfall würde dies zu einem Eintrag führen, den man dann auch sehen würde - vorteilhaft ist es nicht, besser also es steht nicht da.
_________________
Mfg
Phil90

Ich bin der ewige Optimist
- Sarkasmus und Ironie sind meine Zeugen
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Mi 20 Aug, 2008 18:31    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

toll ey Sad

dann habe ich ja eh keine chance Sad
 
spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Mi 20 Aug, 2008 20:11    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Selbst Schuld würde ich da sagen.

Der Vollständigkeit halber:

Unter 0,3 Promille passiert in der Regel nichts (es sei denn man ist Führerscheinneuling).

Zwischen 0,3 und 0,5 müssen Ausfallerscheinungen nachgewiesen sein, dann wird es eine Straftat.

Wer mit über 0,5 und weniger als 1,1 erwischt wird und keine Ausfallerscheinungen hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, mit Ausfallerscheinungen eine Straftat.

Ab 1,1 beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit -> Straftat

Wer mit 1,6 auf dem Fahrrad erwischt wird kann ebenfalls angezeigt werden und seinen Führerschein verlieren.

Wer zu Fuß stark alkoholisiert in den Straßenverkehr eingreift, kann ebenfalls seinen Führerschein verlieren.
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Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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Andrea_88
Moderator


Commerzbank
Ausgelernt

Dabei seit: Jul 2008
Beiträge: 691
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi 20 Aug, 2008 20:23    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

danke spaddel
 
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pati
Associate


Hypo Vereinsbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jul 2008
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Mi 20 Aug, 2008 22:54    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

oh je also besser betrunken nicht das haus verlassen Confused hmm und was is unter 1,6 auf dem Fahrrad?wenn man noch fahren kann?
 
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