[ AC dort wo Ausbildungsplatz dann angeboten wird? ]
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neledarikamrat Moderator
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 2778
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Verfasst am: So 23 Jan, 2011 23:58 Titel: |
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Kaum zu glauben, dass es sowas gibt... Zumal das erstens bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses bei der IHK hätte gemerkt werden müssen und zweitens ist das mit der zu langen Probezeit zwar u.U. ungünstig für den Azubi, aber da diese trotzdem überstanden und die Ausbildung absolviert wurde, doch eigentlich nichts, was an der Teilnahme an der AP hindern würde
Sachen gibts...
Übrigens hätte man das mit dem dualen Studium aus dem Wort "Theoriephase" erkennen können --> die BS-Blöcke in der Ausbildung heißen nicht so, sondern nur an der BA^^ Und aus anderen Threads, in denen der User vorher gepostet hatte...
Er hat halt auch gepostet, zumal ich vorher die BA-Verträge erwähnt hatte
Aber egal |
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Verfasst am: So 23 Jan, 2011 23:58 Titel: |
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Frank_3 Managing Director
Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 342
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Verfasst am: Mo 24 Jan, 2011 7:21 Titel: |
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Sorry, meine Wortwahl war wohl etwas daneben. Da hast du recht.
Aber ich kann mir das wirklich beim besten Willen nicht vorstellen. Was kann der Azubi denn bitte dafür, dass der Betrieb nen falschen Vertrag aufgesetzt hat (1. Fehler) und die IHK den auch noch gegengezeichnet hat (2.Fehler). Dann wär entweder der Betrieb oder die IHK schuldig, nicht du. Weil du bist ja schließlich kein Jurist....
Wie sieht das der Rest? |
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Funky Managing Director
Sparkasse
Dabei seit: Sep 2009 Beiträge: 489 Wohnort: Magdeburg
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Verfasst am: Mo 24 Jan, 2011 12:55 Titel: |
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Du hast den 3. Fehler noch vergessen: Der Azubi hat auch unterzeichnet. In diesem Fall sind alle drei Vertragsparteien Schuld, weil sich keiner über solche Vertragsbedingungen informiert hat bzw. im Falle der IHK wohl wahrscheinlich an dem Tag mit dem Kopf schon beim Mittagessen war.
Zu der Begründung das man kein Jurist ist, kann ich dir auch noch sagen, das Auszubildende in kaufmännischen Berufen in der BbS im Fach Sozialkunde das Thema "Rechte und Pflichten des Auszubildenden" sehr intensiv behandelt und auch die Fristen was Probezeit und Kündigungsschutz angeht mehr als genug unter die Lupe nimmt.
Natürlich ist es eigentlich ein Unding das soetwas passieren kann und ich meine man hätte das auch anders regeln können...
...aber mal aus kaufmännischer Sicht betrachtet: Drei Unterschriften die scheinbar leichtfertig gegeben wurden, unter einem Vertrag wo eine elementare Klausel (ist ja auch entscheidend ob es sich um sowas wichtiges handelt wie Probezeit oder nur eine Bagatelle wie einen Tag Urlaub zuwenig) nicht zulässig ist und es zudem über die ganzen 3 Jahre von keinem der Vertragspartner zumindest mal beanstandet wurden ist... also ich als Kaufmann hätte da, wenn ich mal nicht beachte um was es geht, auch gesagt der Vertrag in der Form war und ist ungültig, alles wieder auf Anfang.
Unter dem Gesichtspunkt das es hier um das Berufsleben von 2 Menschen ging, hätte ich die aber natürlich die Prüfung machen lassen. _________________ "Menschlichkeit wird überbewertet..." by Dr. Gregory House |
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