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Freddy Vice President
Dabei seit: Jan 2006 Beiträge: 132 Wohnort: Ahlen, Dolberg
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Verfasst am: Fr 05 Mai, 2006 16:28 Titel: |
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Bankkfm06 hat folgendes geschrieben: | Kopie?
Bei mir wollte die Bank das Originale.
Musste 13 EUR dafür zahlen...
Das polizeiliche Führungszeugnis muss ja immer aktuell sein, wenn du es mal brauchen solltest, da nützt dir das Original nicht viel.
Bankkfm06 |
oder das originale .. schon länger her sorry ... |
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Forum
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Verfasst am: Fr 05 Mai, 2006 16:28 Titel: |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: Fr 05 Mai, 2006 16:32 Titel: |
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das wird auf jeden fall erklärungsbedarf nach sich ziehen, wenn es dort auftaucht, denn klauen kannst du in der bank auch, und wenn mal geld fehlt, wirst du als erste im rampenlicht stehen, unabhängig davon, ob du die kohle hast oder nicht!
ladendiebstahl bleibt ladendiebstahl, wenn du drauf angesprochen wirst, dann solltest du bei der wahrheit bleiben und die story so erzählen. mit 16 macht man ja so manche sachen, die man mit 18 oder 20 nicht mehr macht.
ginge es um körperverletzung, raubüberfall oder ähnliches, wäre die sache zumindest gegessen und du würdest den platz definitiv nicht kriegen.
warte bitte erstmal ab, inwiefern die sachen überhaupt im führungszeugniss auftauchen und dann melde dich bitte hier nochmak, bevor du es einreichst, damit wir dich da irgendwie durchkriegen können
edit: so, anstatt hier den ganzen laden heiß zu machen hätte man auch einfach mal bei wikipedia reingucken können;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiliches_F%C3%BChrungszeugnis
Zitat: | Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (Ausnahmen gelten z.B. für Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe, erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen § 32(2)5 BZRG, |
ich denke mit den 125€ müsstest du da durchrutschen...
aber lass ma abwarten!
edit²: Zitat: | Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. |
mach dir mal keine sorgen, dass müsste wirklich klargehen! |
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Franzi Gast
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Verfasst am: Fr 05 Mai, 2006 17:03 Titel: |
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DANKE!!!
Ich melde mich dann nochmal wenn ich es habe...
Ich musste nichts bezahlen und gar nichts...musste eben nur zum Staatsanwalt und der hat mich nur verwarnt weil er mir geglaubt hat, dass ich sowas nie weider machen würde!! |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: Fr 05 Mai, 2006 19:37 Titel: |
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hab gerade nochmals mit meinem stiefvater geredet, der is bei der polente. der meinte, dass sowieso nur veruteilungen aufgeführt werden, da du aber nicht verurteilt wurdest, is alles bestens.
scheinst deine lektion ja gelernt zu haben |
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Tweety Vice President
Dabei seit: Feb 2006 Beiträge: 144
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Verfasst am: Fr 05 Mai, 2006 21:35 Titel: |
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Hey, mach Dir gaaaaar keine Sorgen, dass steht definitiv nicht drinne!
Erstens Du warst 16 und zweitens, Du wurdest nur verwarnt, sogar Geldstrafe wäre auch nicht schlimm. Keine Sorge echt!
Bei einer Freundin von mir stand Manipulation drinne, die hat bei H&M gearbeitet und andere Verkäuferin haben ihr was angehängt. Sie arbeitet als Sicherheitspersonal am Flughafen und sie wurde trotzdem genommen, musste es nur erklären. |
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Franzi Gast
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Verfasst am: Sa 06 Mai, 2006 13:42 Titel: |
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VIELEN DANK ihr Lieben!
Ihr habt mich sehr beruhigt!!!
Ich würde sowas niemals wieder machen und bin froh, dass ich mich dafür nicht rechtfertigen muss.
IHR SEID SPITZE!!!!!! |
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Franzi Gast
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Verfasst am: Di 09 Mai, 2006 17:13 Titel: |
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also ich habe es heute bekommen und es steht nichts drin...
danke nochmal!
grüßle |
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Gast
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Verfasst am: So 14 Mai, 2006 21:16 Titel: |
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Hab dazu auch nochmal eine frage:
wurde vor ca. einem jahr beim schwarzfahren erwischt (mit 1. war nen blöder zufall und bin an nen unangenehmen schaffner geraten. hab dann auch brav das geld gezahlt.
steht das denn im führungszeugnis drin? hab da auch etwas angst vor
bin über jede antwort dankbar |
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Forum
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Verfasst am: So 14 Mai, 2006 21:16 Titel: |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: So 14 Mai, 2006 21:23 Titel: |
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Anonymous hat folgendes geschrieben: | Hab dazu auch nochmal eine frage:
wurde vor ca. einem jahr beim schwarzfahren erwischt (mit 1. war nen blöder zufall und bin an nen unangenehmen schaffner geraten. hab dann auch brav das geld gezahlt.
steht das denn im führungszeugnis drin? hab da auch etwas angst vor
bin über jede antwort dankbar |
les dir das hier doch einfach mal in ruhe durch!
da du anscheinend nicht verurteilt wurdest, wird es auch nicht drinn stehen. und selbst wenn, schwarzfahren is ne andere kategorie als ladendiebstahl. |
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Traummurmel Analyst
Dabei seit: Apr 2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: Mo 15 Mai, 2006 18:48 Titel: |
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hey Ihr, also habe deswegen auch schon geschwitzt,weil ich so angst davor habe. Mir wurde aber gesagt das Anzeigen,bei denen von einer Strafe bzw, von einem gerichtlichen Verfahren abgesehen wurde, also wenn du praktisch nur verwarnt wirst nicht im Fürhungszeugnis stehen, sonst würde ja jeder Krampf drin stehen.
Hoffe mal es ist so..
Grüßle
Traummurmel |
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