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[ Ausbildung und Kindergeld? ]
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Stylight
Analyst


Sparkasse
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jan 2010
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mo 01 Feb, 2010 12:47    Titel: Ausbildung und Kindergeld? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hey Leute ich wollte mal was nachfragen. ich fange am 1.8.2010, meine Ausbildung in der MBS an. Meine fragen ist ich verdiene 740€ brutto wird erstmal dieser Verdienst angerechnet oder mein Netto gehalt
Wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 8.004,- Euro Einkünfte im Jahr hat.
Das steht im Internet und wenn ich den Bruttoverdienst nehem sind das auf 12 Monate 8880€

Nettogehalt sind ja 600 und auf 12 Monate sind das 7200.

Also wenn es an dem Bruttogehalt gemesen wird bekomme ich kein Kindergeld aber wenn es am nettogehal gemessen wird dann schon?


Aber es wird ja noch jährlich was abgezogen?
Abzüglich:
Von den Einkünften des Kindes darf die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920,- Euro immer abgezogen werden, sind höhere Werbungskosten entstanden, dürfen diese mit Beleg ebenfalls geltend gemacht werden.

z.B. die Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort werden mit
· 0,30 Euro jedem vollen Entfernungskilometer, nur einfache Wegstrecke, nicht Hin- und Rückfahrt berechnet.


oder der Sparerpauschbetrag mit 801,- Euro

Also kann ich Pauschal Werbungskosten von 920€ und Sparerpauschbetrag von 801€ von meine jährlichen Verdienst abrechnen.

Brutto: 8880 -1721 = 7159 € Kindergeld ja
Netto: 7200 - 1721 = 5479 € Kindergeld ja

Meine Frage ist, is dieser Überlege richtig? Weil dann bekomme ich egal wenn die jährliche Gehaltsgrenze bei 8004€ liegt, ob sie am Brutto oder Netto gemessen wird. Das ich mein Kindergeld noch bekomme?

Richtig?

Eine weitere Fragen kann mir mal jemand richitg Werbungskosten erklären, weil so richtig versteh das ich das nicht im Inet stehen so viele Varianten und so durcheinander erklärt

Danke schonmal

mfg Nico
 
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Verfasst am: Mo 01 Feb, 2010 12:47    Titel: Ausbildung und Kindergeld?  



 
Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Di 02 Feb, 2010 0:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Der Sparerpauschbetrag hat damit nix zu tun....der ist für Kapitaleinkünft relevant.

Mit der Werbungskostenpauschale hast du recht...die 920€ werden abgezogen. Kannst du allerdings tatsächlich höhere Werbungskosten (die angesprochene pendlerpauschale mit 30ct/km) nachweisen, werden auch diese höheren werbungskosten berücksichtigt.
Letztendlich kannst du vom nettogehalt ausgehen, da vom bruttogehalt deine SV-beiträge (rentenversicherung, krankenversicherung, pflegeversicherung, unfallversicherung) abgezogen werden können.

Somit kannst du in der Regel noch Kindergeld bekommen, sofern du nen gewissen weg zur arbeit fahren musst.
wichtig ist darüber hinaus noch, dass du auch weihnachtsgeld, urlaubsgeld etc in die rechnung miteinbeziehst.
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Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
 
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Stylight
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Sparkasse
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jan 2010
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Di 02 Feb, 2010 18:17    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

asöö dankeschön damit ist meien fragen perfekt beantwortet

und für was ist dann die Sparerpauschbetrag geeignet=
 
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Michiii
Moderator


Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 583
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: Di 02 Feb, 2010 20:09    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Der Sparerpauschbetrag ist gerade für dich als zukünfigen Bankkaufmann wichtig. Und zwar ist das der Freibetrag, bis zu dem du Kapitaleinkünfte steuerfrei erhalten kannst.
Also darfst du pro Jahr als lediger 801€ (1602verheiratet) an Zinsen, Dividenen, Kursgewinnen etc erhalten, ohne dafür Abgeltungssteuer zahlen zu müssen. Erst bei darüber hinausgehenden Kapitaleinkünften wird die Abgeltungssteuer mit 25% und der Soli mit 5,5% (und evtl. Kirchensteuer 8% o. 9%) einbehalten.
Voraussetzung dafür ist, dass du bei den Banken wo die Kapitaleinkünfte anfallen einen Freistellungsauftra einreichst. (den kannst du aber auch splitten und auf mehrer banken verteilen)
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broker
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Landesbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Feb 2010
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Mi 09 Jun, 2010 15:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wobei du nicht vom Netto ausgehen kannst, wenn man es genau nimmt, denn meiner Meinung nach werden vom Brutto lediglich nur die SV-Versicherungen abgezogen und z.B. nicht die Kirchen- oder Lohnsteuer bwz. Soli. Die Kirchensteuer gehört nämlich zu den Sonderausgaben. Und diese sind für das Kindergeld normalerweise nicht relevant, sondern lediglich die Werbungskosten.
Lohnsteuer fällt evtl. auch mal in einem Monat an, da, wenn du ein 13. oder sogar 14. Monatsgehalt bekommst (sprich Urlaubs- und Weihnachtsgeld), dann wird dir das normalerweise mit auf den Dezemberlohn gerechnet --> Staat berechnet Steuer, da die Grenze überrschritten ist. Du kannst dir diese Lohnsteuer allerdings teilweise oder komplett evtl. durch eine Steuererklärung beim FA wieder zurückholen.

Der Sparerpauschbetrag ist, wie schon erwähnt, nur wichtig, wenn es um deine Kapitaleinkünfte geht.
 
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Stylight
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Sparkasse
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jan 2010
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Sa 24 Jul, 2010 23:19    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

eine weitere frage habe gerade mal die km gezählt die ich zur arbeit nur hin musss um meine werbungskostenpauschale zu erhöhen

ich muss immer 1 woche im monat nach potsdamm von berlin aus das sind immer 44 km

44*5= 220 km

und 22 km zu meiner geschätsstelle

22* 15 = 330

Pro monat 550 km

und das im jahr sind 6600 km

6600 km *0,30 € = 1980 €

also könnte meine werbungspauschale 1980 € betragen oder?.. oder rechne ich falsch.. also ist die kürzeste entferung von mir zuhause zu meiner geschätsstellen. dazu kommt das ich von meinerm elternhaus rechner aber ab september in eine eigne wohnung ziehen die noch weiter entfernt ist

wenn ich das berehcner sind das ca 8900km im Jahr

also rund 2601€ werbungskosten?
 
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broker
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Landesbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Feb 2010
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Sa 24 Jul, 2010 23:50    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Du musst in deiner Rechnung allerdings noch bedenken, dass Urlaubs- und Krankheitstag nicht als gefahren gelten. Normalerweise nimmt das FA im Jahr auch nur zwischen 220 und 230 Tage pro Jahr an bei einer 5-Tage-Woche. Und natürlich dürfen deine Kilometer nur einfach gerechnet sein Wink denke daran...also keine Hin-und Rückfahrt, sondern lediglich einen Teil der Strecke....es sei den es handelt sich um eine Arbeitsstätte und nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte. Die Berufsschule beispielsweise stellt eine Arbeitsstätte dar, d.h. du darfst Hin-und Rückfahrt rechnen. Hier darfst du dann auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflegungskostenpauschale geltend machen. Hier geht es um die Zeit der Abwesenheit von deinem Wohnsitz bzw. der Ort deines Lebensmittelpunktes (wie man eigentlich sagen müsste). Allerdings sind eigentlich alle andere Arbeitsorte deiner Firma immer regelmäßige Arbeitsstätten. Normalerweise besteht allerdings bei der ganzen Fahrgeschichte normalerweise auch eine Höchstgrenze an Werbungskosten in diesem Bereich, die ich aber gerade nicht weiß.
Wenn du umziehst und dies dein neuer Lebensmittelpunkt ist, dann darfst du natürlich auch von dort deine Kilometer rechnen.
 
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Stylight
Analyst


Sparkasse
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jan 2010
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mo 26 Jul, 2010 0:29    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

asö okay dankeschön das hilft mir sehr.

also die km sind nur einfach berechnet.. nurhinweg.
das mti der berufsschule wusste ich garnichts da darfe ich doppel rechnen das hört sich auch gut an.

die max grenze würd emich von werbungskosten interessiern.. weil jenachdem... geh ich noch weiter arbeiten mei meinem chef oder nicht. udn bisschen geld nebenbei ist immer gut noch besonder bei dem stundenlohn:D haha..
, aber danke für dein info
 
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Verfasst am: Mo 26 Jul, 2010 0:29    Titel:  



 
Timmey
Associate


Commerzbank

Dabei seit: Mar 2010
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Mo 26 Jul, 2010 6:26    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ist es erlaubt von den 30ct pro Kilometer auszugehen, obwohl man ein Monatsticket für ÖVM besitzt? Cool

Edit: welches in vollem Umfang von mir gezahlt wird
 
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broker
Analyst


Landesbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Feb 2010
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Mo 26 Jul, 2010 11:38    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Das ist die Frage...obwohl ich denke, dass hier eher die Frage ist, ob man es dir nachweisen kann, ob du jetzt mit dem Auto oder mit ÖVM fährst. Dass du das Monatsticket anrechnen darfst, das ist ganz klar (wenn du es dann auch benutzt und nicht das Auto). Ich denke aber, dass du nur die Kilometerpauschale nehmen darfst, wenn du wirklich an diesem Tag mit dem Auto gefahren bist. Müsstest du mal in google oder so suchen. Damit habe ich mich selbst nämlich noch nie beschäftigen müssen.

@stylight: Nach meinem Kenntnisstand darfst du das mit der Berufsschule so machen, würde mich aber gegebenenfalls nochmals informieren, denn Gesetze ändern sich immer wieder sehr schnell....
Ich würde außerdem sehr aufpassen, wenn du vorher noch arbeitest, dass du nicht zuviel arbeitest Wink , denn du weißt nicht, ob dein Arbeitgeber dir noch irgendwelche Zuschüsse gewährt, die mit beim Kindergeld angerechnet werden etc.
Selbst der Anteil deines AG an der VWL von dir wird dir zum Gehalt dazugerechnet...bedenke das alles....
 
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