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Adonis
Vice President


Dabei seit: Apr 2006
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: Mi 28 Jun, 2006 14:18    Titel: Kindergeld kannst du weiter kriegen Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo, du kannst das Kindergeld, wenn du schlau bist, trotzdem kriegen. Dieses Jahr kriegst du es auf jeden Fall noch, weil ein Antrag die Laufzeit von einem Jahr hat. Deshalb kannst du dieses Jahr auf jeden Fall noch mit Kindergeld rechnen.
So, jetzt kommt die Möglichkeit, das Kindergeld in der Folgezeit noch weiter zu erhalten. Stichwort: Werbungskosten!
Die Einkommensgrenze liegt bei 7680 Euro. Allerdings kannst du, wenn du geschickt bist, die Kosten so drücken, dass du unterhalb der Einkommensgrenze liegst.
Beispiel:
Du kannst alle möglichen Kosten von dieser Summe abziehen, z.B. die Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Reisekosten, Umzugskosten und Weiterbildungskosten etc..., so dass du UNTER diese Summe kommst. Wenn du mal zusammenrechnest kommst du sehr weit darunter und es ist ein leichtes, weiterhin Kindergeld zu beziehen. Das ist zwar umständlich, aber es lohnt sich doch auf jeden Fall! 154 Euro im Monat sind doch viel Geld, nicht wahr?

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
 
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Verfasst am: Mi 28 Jun, 2006 14:18    Titel: Kindergeld kannst du weiter kriegen  



 
Witzbolt
Analyst


Dabei seit: Jun 2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mi 28 Jun, 2006 15:04    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Arbeitskleidung?! Also ich hab vorige Woche mal eine Auszubildene des Finanzamtes gefragt, die meinte zu mir, dass ich Anzüge und sowas nicht absetzen kann...
Naja und das mit den Fahrkosten ist auch so ne sache, dass wird doch ab januar nächsten jahres alles veschärft oder?!
 
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Finanzamtschef
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 28 Jun, 2006 15:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Der Anzug eines Bankkaufmanns oder das Kostüm einer Bankkauffrau sind nicht als Werbungskosten von der EkSt absetzbar. Typische Berufskleidung sind Arztkittel, Bauhelm oder andere berufstypische Schutzkleidung, die privat nicht getragen werden kann. (Auch das Dirndl einer Oktoberfestbedienung ist daher nicht absetzbar Laughing )

Die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 ct/km wird ab 2007 voraussichtlich gekürzt und dann erst ab dem 21. Kilometer gewährt.
 
Christopher
Gast





BeitragVerfasst am: Mo 02 Okt, 2006 21:26    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ein Bekannter von uns bekommt bisher 300 Euro Spritgeld im Monat. Ab nächstem Jahr GAR NICHTS mehr.
 
marta
Gast





BeitragVerfasst am: Di 10 Okt, 2006 19:33    Titel: Neues Urteil Antworten mit Zitat nach oben ... 

"Bei den Einkunften aus nichtselbständiger Arbeit, z. B. als Auszubildender oder Angestellter wird seit 2005 (nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts)
nicht mehr das Bruttoeinkommen angerechnet."

Inzwischen wird bei Arbeitslohn das "Bruttoeinkommen minus Sozialversicherung" angerechnet. Eventuell gezahlte Steuern werden nicht berücksichtigt, da sie bei einem niedrigen Einkommen mit einer Einkommensteuererklärung zurück geholt werden können.

weiter Infos s. Urteil:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050
111_2bvr016702.html

viel grüé
 
marta
Gast





BeitragVerfasst am: Di 10 Okt, 2006 19:49    Titel: Neues Urteil - Nachtrag Antworten mit Zitat nach oben ... 

möchte noch hinzufügen,

Werbungskostenpauschale aufs gesamte Jahr 920 Euro werden angerechnet

Also das Gesammt-SV-Brutto (Jahreseinkommen)
minus SV-Beitrag (z. B. vom SV-Brutto Jahreseinkommen 20,3 %, halt was bei dir an %-ten anfällt AN-Anteil SV
minus Werbekostenpau. 920,00.

Dann solltes du auf jedenfall drunter kommen. Ich habe ca 8.500 SV-Brutto im Jahr kam locker drunter.

Wenn deine Werbungskosten höher als 920 / Jahr sind musst du dies nachweisen können und dem FA vorlegen (manchmal schwer - die akzeptiern auch nicht alles - und für Reinigung u. co. gibt es richtsätze, da kann man einfach auch nicht drauf los absetzen!)

Zu Einkünften aus nicht selbsständige Arbeit zählen SV-Brutto - SV-Beiträge ferner Weisenrente, Bafög, Habenzinsen, erstattete Fahrkosten wenn auf Brutto angerechnet (stecken meistens schon im SV-Brutto drin) und andere Tätigkeiten Nebenjob dazu.

Wenn du aber unter dem Grenzbetrag 7680 Euro liegst kanns du noch bis zu dieser Grenze dazuverdienen.

Rechne mal nach, wirst bestimmt ohne mühe drunter kommen und das Geld ist dir sicher!

Du kannst locker 730 € brutto montl. verdienen und überschreitest den Grenzbetrag von 7680 nicht.

Grüßle
 
Armos
Analyst


Dabei seit: Aug 2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Di 10 Okt, 2006 23:00    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

schau hier mal nach es gibt möglichkeiten wie du dein Kindergeld trotzdem weiter bekommst.

http://www.heidelberg.igm.de/news/meldung.html?id=4506
 
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ASH
Analyst


Dabei seit: Nov 2006
Beiträge: 4
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: So 19 Nov, 2006 16:25    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich senke mein Bruttoeinkommen mit der BAV. Somit soll ich laut Aussagen von Kollegen weiterhin das Kindergeld erhalten.
Aber wie viel EUR werden von Kindergeldkasse anerkannt, alle Beiträge?
Hat mal jemand bei der Kindergeldkasse explizit nachgefragt?
Über eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar, am besten mit Verweis auf etwas schriftliches.
 
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Verfasst am: So 19 Nov, 2006 16:25    Titel:  



 
Felix
Analyst


Dabei seit: Nov 2006
Beiträge: 21
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: So 19 Nov, 2006 23:31    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wenn ich den Beitrag von Marta richtig verstanden habe darf ich 920,00 € pauschal von dem Gehalt abziehen und nur wenn ich über den Wert liege muss ich die Quittungen usw. einreichen?
 
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Phoeni
Department Head


Dabei seit: Jan 2007
Beiträge: 4275
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr 12 Jan, 2007 17:01    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wie siehts mit Miete aus? Darf ich die abziehen vom Brutto-Lohn???
 
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