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Gast
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Verfasst am: Fr 12 Jan, 2007 17:44 Titel: |
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@ felix: ja
@ phoeni: nein (schau bei google nach, da steht genau, was du absetzen kannst (pc,laptop,...)) |
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Forum
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Verfasst am: Fr 12 Jan, 2007 17:44 Titel: |
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Katja Department Head
Dabei seit: Jan 2007 Beiträge: 600 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: Fr 12 Jan, 2007 19:16 Titel: |
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ah das klingt ja alles super hier...ich liebe dieses forum *lob*
ich wär sicherlich einfach so in die ausbildung gegangen ohne überhaupt über mein kindergeld nachzudenken _________________
~I saw the dreams you never thought you'd lose get tossed along the way~ |
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Liebemagdich Analyst
Dabei seit: Oct 2007 Beiträge: 16
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Verfasst am: Mi 24 Okt, 2007 20:28 Titel: |
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also ich bin 19, 1 LJ, 666€ brutto und krieg nachdem wir einen antrag gestellt haben weiterhin kindergeld und das sogar für meine gesamte ausbildung..
meine freundin verdient allerdings in einem staatlichen studium so viel geld das es zu viel ist und sie kriegt kein kindergeld mehr!!! |
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haspa-azubi Vice President
Sparkasse 1. Lehrjahr
Dabei seit: Oct 2008 Beiträge: 119 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Mo 10 Nov, 2008 23:23 Titel: |
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also ich bekomm 795€ bzw. 852€ Brutto und 14 gehälter.
Die 20,7% und die 920€ werden vom Brutto Jahreseinkommen oder vom Netto Jahreseinkommen abgezogen? Wenn ich das nähmlich alles vom Brutto abziehe, komm ich nicht auf unter 7680€, vom netto jedoch schon! Netto im jahr sind es ca 9000€ .... also über so einen gehaltsrechner berechnet. |
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Michiii Moderator
Ausgelernt
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 583 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: Mi 12 Nov, 2008 15:43 Titel: |
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Du ziehst von deinem brutto die SV-beiträge und die 920 webungskostenpauschale ab....was dann übrig bleibt muss unter der grenze liegen, wenn du noch kindergeld bekommen willst. _________________ Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung. |
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neledarikamrat Moderator
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 2778
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Verfasst am: Mi 12 Nov, 2008 15:49 Titel: |
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also die werbekostenpauschale kann man abziehen ... ?!
dann bekomm ich ja vermutlich noch kindergeld ... |
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haspa-azubi Vice President
Sparkasse 1. Lehrjahr
Dabei seit: Oct 2008 Beiträge: 119 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: Mi 12 Nov, 2008 18:20 Titel: |
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Michiii hat folgendes geschrieben: | Du ziehst von deinem brutto die SV-beiträge und die 920 webungskostenpauschale ab....was dann übrig bleibt muss unter der grenze liegen, wenn du noch kindergeld bekommen willst. |
Also wenn ich vom brutto die sv beiträge abziehe, dann kann ich doch auch direkt den netto lohn nehmen oder? Weil Lohnsteuer zahl ich anscheinend nicht. Wenn nicht, in welcher Höhe liegen die SV Beiträge ::
Danke im Vorraus[/b] |
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Michiii Moderator
Ausgelernt
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 583 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: Mi 12 Nov, 2008 21:16 Titel: |
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neledarikamrat hat folgendes geschrieben: | also die werbekostenpauschale kann man abziehen ... ?!
dann bekomm ich ja vermutlich noch kindergeld ... |
naja....je nach dem wie du das mit dem abziehen siehst.
entweder du rechnest die 920 gleich auf die 7680 drauf...oder halt eben die 920 von deinem brutto ab _________________ Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung. |
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Forum
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Verfasst am: Mi 12 Nov, 2008 21:16 Titel: |
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neledarikamrat Moderator
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 2778
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Verfasst am: Mi 12 Nov, 2008 21:22 Titel: |
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das meinte ich ja damit - abziehen vom brutto. |
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Kuhlo Moderator
Landesbank 2. Lehrjahr
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 1037
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Verfasst am: Mi 12 Nov, 2008 22:04 Titel: |
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wie auch hier, ich bin dabei eine Übersicht zu schreiben, eigentlich wollte ich das heute fertig machen, aber da ist leider was persönliches dazwischengekommen.
Liefer ich bald nach!
Kuhlo _________________ Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere. |
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