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Michiii Moderator
Ausgelernt
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 583 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: Mo 02 Feb, 2009 22:03 Titel: |
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Joa....die 4500 € als höchstbetrag sind korrekt.
Bei Fahrten zur Berufsschule oder sonstigen auswärtigen fahrten, die dir der arbeitgeber nicht bezahlt, kannst du aber den Hin und Rückweg anrechnen.
Nur bei der regelmäßigen Arbeitsstätte ist eben nur die einfache Entfernung anrechnenbar.
Wobei das ja auch bei fast jedem von uns reichen sollte _________________ Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung. |
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Verfasst am: Mo 02 Feb, 2009 22:03 Titel: |
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human-piranha Director
Dabei seit: Aug 2008 Beiträge: 284
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Verfasst am: Mo 02 Feb, 2009 23:12 Titel: |
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ach was, reichen
Schade dass man keine Verlustvorträge machen kann, das wäre noch was. Da könnte ich mich arm rechnen auf dass der Staat mich reich macht |
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disRuptor Vice President
Dabei seit: Jan 2009 Beiträge: 75
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Verfasst am: Mo 02 Feb, 2009 23:56 Titel: |
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Wie ist das denn, wenn man vom Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss bekommt?
Kann man dann trotzdem die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen? |
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Michiii Moderator
Ausgelernt
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 583 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: Di 03 Feb, 2009 0:24 Titel: |
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Jopps....das wird verrechnet...du gibts sowohl an, was du laut entfernungspauschale verfährst und was die der arbeitgeber dafür zuschießt...das zieht die familienkasse dann entsprechend ab von deinen kosten.
schummeln bringt da auch net viel...da in der regel auf der bescheinigung des Arbeitgebers diese zusätzlichen leistungen angegeben werden, kann man die auf dem anderen forumlar nicht einfach verschweigen _________________ Streite dich nie mit einem Dummen ! Denn dazu musst du auf sein Niveau hinab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung. |
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