[ Erstattung des Zugtickets oder des Fahrtgeldes?? ]
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Carina Gast
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Verfasst am: Do 23 Jun, 2005 16:43 Titel: Erstattung des Zugtickets oder des Fahrtgeldes?? |
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Hallo,
fange jetzt am 01. 08. 05 meine Ausbildung bei der Deutscehn Bank im Sauerland an.
Wollte eigentlich nur mal fragen, ob man z.B. das Geld für die Zugfahrt zur Berufsschule erstattet bekommt???
Sind ja immerhin 4x 6 Wochen, die man jeden Tag entweder mit dem Zug oder mit dem Auto zurücklegen muss.
Weiß einer auch zufällig, ob man Fahrtgeld bekommt, wenn man in einem weiter entfernterem IFC eingesetzt wird???
Lg |
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Verfasst am: Do 23 Jun, 2005 16:43 Titel: Erstattung des Zugtickets oder des Fahrtgeldes?? |
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Nani Gast
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Verfasst am: Do 23 Jun, 2005 17:28 Titel: |
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hallo...
fang auch bei der deutschen bank an (allerdings in einer anderen marktregion) und wir bekommen das fahrgeld zum arbeitsplatz nicht erstattet. ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das ebei euch so ist. allerdings mussten wir einen fragebogen ausfüllen, zu welchem IFC unserer marktregion wir am schnellsten kommen können. so versuchen sie eben, den weg zur arbeit so kurz wie möglich zu gestalten.
für alle "nicht-deutsche-bank-mitarbeiter" : IFC=Investment+finanz-center=FILIALE |
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